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Klage abgewiesen

Carlsberg-Braugerstenpatent bleibt: Gegner erleiden Niederlage vor Patentamt

Die Initiative "Keine Patente auf Saatgut" hat Beschwerde gegen das Patent auf die Braugerste der Firma Carlsberg erhoben. Das Europäische Patentamt wies diese nun ab.

Lesezeit: 2 Minuten

Kritiker gegen den Patentschutz auf Pflanzen erleiden vor dem Europäischen Patentamt (EPA) in München eine Niederlage. Das Patentamt hat die Beschwerde gegen eine "Erfindung" bei Braugerste der dänischen Firma Carlsberg mit der Registriernummer EP2373154 zurückgewiesen.

Dabei geht es um die Braugerste und das Malz mit einem niedrigen Gehalt an Dimethylsulfid. Die Gründe will das Gericht erst später bekannt geben. Die Initiative "Keine Patente auf Saatgut", die geklagt hatte, kritisiert das Urteil. "Das EPA hat es verabsäumt, ähnlichen Patenten einen wirkungsvol len Riegel vorzuschieben. Es wird also in Zukunft noch mehr Patente auf Gerste und Bier geben", beklagt Christoph Then von der Initiative laut aiz.info.

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Obwohl die europäischen Patentgesetze es verbieten, konventionell gezüchtete Pflanzen und Tiere als "Erfindung" zu beanspruchen, gebe es zahlreiche Schlupflöcher, die geschlossen werden müssen, fordert "Keine Patente auf Saatgut".

Auch kleine Brauereien beklagen sich nach dem Urteil des EPA. Der Bayerische Brauerbund hält den derzeitigen Sortenschutz für ausreichend. Geschäftsführer Walter König sagte im Interview mit dem Bayerischen Rundfunk am Morgen: "Wir brauchen diese in Amerika gelebten Patente nicht, weil wir befürchten, dass dieser Rattenschwanz, der sich an Lizenzrechten und -zahlungen hinterherzieht, am Ende so auswirkt, dass Braugerste viel teurer und für mittelständische und kleinere Brauereien vielleicht nicht mehr verfügbar oder erschwinglich sein wird."

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