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Drescher-Fahrer muss nach Unfall zahlen

Auch wenn es in der Ernte schnell gehen muss: Bei Straßenfahrten mit dem Mähdrescher sollten Sie die Vorschriften Ihres Landkreises für die Maschine nicht ignorieren. Alles andere kann Sie bei einem Unfall teuer zu stehen kommen. Diese Lehre lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm ableiten.

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Auch wenn es in der Ernte schnell gehen muss: Bei Straßenfahrten mit dem Mähdrescher sollten Sie die Vorschriften Ihres Landkreises für die Maschine nicht ignorieren. Alles andere kann Sie bei einem Unfall teuer zu stehen kommen. Diese Lehre lässt sich aus einem Urteil des Oberlandesgerichtes Hamm ableiten (Az.: 03 O 266/11).

 

Im konkreten Fall war ein Drescher auf einer schmalen Straße unterwegs. In einer Kurve kollidierte er mit einem Motorrad. Dessen Fahrer zog sich schwere Verletzungen zu. Die Richter verurteilten den Drescher-Fahrer zu Schadenersatz und zu 20.000 Euro Schmerzensgeld. Er habe sich nicht an die Auflagen des Landratsamtes gehalten, so das Gericht.

 

Da der Drescher besonders breit und die Straße sehr schmal war, hätte der Fahrer bspw. eine weniger risikoreiche Ausweichroute suchen müssen oder ein Begleitfahrzeug mit Rundumbeleuchtung benötigt. Außerdem fuhr er nicht weit genug rechts. Der Halter des Dreschers wurde ebenfalls verurteilt. Er hatte den Fahrer nicht auf die Vorschriften hingewiesen.

 

Im Übrigen: Die Vorschriften können von Landkreis zu Landkreis variieren. Das sollten Sie vor allem beachten, wenn Sie Ihren Drescher landkreisübergreifend einsetzen.

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