Die QS Fachgesellschaft Geflügel hat sich mit Vertretern von Lebensmitteleinzelhandel, Landwirtschaft, Futter- und Geflügelwirtschaft auf die inhaltliche Ausgestaltung der "Initiative zum Tierwohl Geflügel" geeinigt.
Acht neu eingeführte und zusätzliche Anforderungen zum Tierwohl werden nun den Tierhaltungsstandard bei Hähnchen und Puten anheben, berichtet der Geflügelverband ZDG. Der Fachbeirat Geflügel habe sich auch abschließend auf die an die Hähnchen- und Putenhalter zu leistenden Zahlungen zum Ausgleich der mit den zusätzlichen Tierwohl-Anforderungen einhergehenden Mehraufwendungen geeinigt. Dies betrifft maßgeblich die Schaffung eines höheren Platzangebotes für die Hähnchen und Puten im Stall sowie die Bereitstellung von zusätzlichen Beschäftigungsmöglichkeiten.
Für den organisatorischen Teil wurden zudem neue Ideen und Ansätze zur bestmöglichen und reibungslosen Umsetzung der Initiative zum Tierwohl Geflügel eingebracht. Der QS-Fachbeirat Geflügel war sich einig, zur Aufarbeitung dieser erweiterten Ansätze zur organisatorischen Abwicklung sich nochmals Zeit zu nehmen. Lebensmitteleinzelhandel und Geflügelwirtschaft haben sich weiterhin zum Ziel gesetzt, in der bereits terminierten Sondersitzung des Fachbeirates am 16. Juni 2014 eine abschließende Klärung der Abwicklungsfragen herbeizuführen. Dem folgt dann vor der eigentlichen Marktumsetzung die Prüfung durch das Bundeskartellamt.
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