Das lässt auch den Abgeklärtesten nicht kalt: Es ist Sonntag, die Ernte läuft auf Hochtouren, für den nächsten Tag ist schlechtes Wetter angesagt – und dann stoppt die Polizei den Mähdrescher, alarmiert von den „lieben“ Nachbarn, die auf der Terrasse ihre Ruhe haben wollen. Erst nach 40 Minuten ärgerlicher Zwangspause stellen die Ordnungshüter per telefonischer Rückfrage fest: Es gibt gesetzliche Ausnahmeregelungen, die Nachbarn müssen den Einsatz dulden.
Aber Hand aufs herz: Wissen Sie genau, was in Sachen Lärm wann erlaubt ist? Keine unwichtige Frage, denn nicht immer schützen Ausnahmeregelungen die Landwirte – im Extremfall droht eine Ordnungswidrigkeit mit Strafen in Höhe von mehreren tausend Euro.
Rainer Friemel vom Rheinischen Landwirtschafts-Verband gibt Ihnen in der aktuellen top agrar-Ausgabe 8/2011 einen Überblick über gängige Problemlagen. Jetzt lesen ab Seite 28.