Die Generaldirektion Landwirtschaft in der Europäischen Kommission hat sich Gedanken gemacht, wie die Agrarpolitik nach 2020 aussehen kann und welche Folgen politische Entscheidungen haben. Herausgekommen sind fünf Optionen.
Diese variieren von der Aufrechterhaltung der derzeit geltenden EU-Agrarvorschriften einschließlich der Anpassungen über die geplante Omnibusverordnung als erste Überlegung bis hin zu einer radikalen Überarbeitung mit einem klaren Förderschwerpunkt auf Kleinbauern, umweltfreundlichere Betriebe und lokal erzeugte Nahrungsmittel als fünfte Möglichkeit. Diese Option beinhaltet eine klare Deckelung der Direktbeihilfen und striktere Umweltauflagen.
Mit der zweiten - unrealistischen - Option wird indes eine vollständige Abschaffung der GAP erwogen. Die Darstellung der daraus resultierenden Folgen soll den ökonomischen, sozialen und ökologischen Wert der EU-Agrarpolitik verdeutlichen.
Bei der dritten Überlegung wird der Fokus auf das Unterstützung des Risikomanagements der landwirtschaftlichen Betriebe und auf Fördermaßnahmen zur ländlichen Entwicklung. Als vierte Möglichkeit werden eine Verbesserung der landwirtschaftlichen Einkommenssicherung über Flächenzahlungen und Risikomanagementmaßnahmen genannt, wobei die bäuerliche Praxis auf EU-weite Umwelt- und Klimaschutzziele ausgerichtet werden soll. Zudem umfasst die vierte Option Anreize zur besseren Integration vorhandener Technologien sowie der Ergebnisse von Forschung und Innovation in die Praxis.
Das wahrscheinlichste Szenario für die GAP nach 2020 verordnen Beobachter in Brüssel „irgendwo zwischen der dritten und vierten Option“. Hingewiesen wird aber darauf, dass die Höhe des EU-Haushalts entscheidend für die Ausgestaltung der GAP sein wird. Die Kommission muss ihren Vorschlag zum nächsten Mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) bis Ende dieses Jahres vorlegen. Ihr Entwurf zur künftigen Agrarpolitik wird für die erste Jahreshälfte 2018 erwartet.