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Fleischerhandwerk warnt vor zunehmender Benachteiligung durch Industriebetriebe

Der Deutsche Fleischer-Verband hat zusammen mit den Landesinnungsverbänden Positionen des Fleischerhandwerks zur Bundestagswahl 2017 formuliert. Darin machen sich die Fleischer für funktionierende regionale Strukturen stark. Mittelstand, Handwerk und bäuerliche Landwirtschaft müssten bestmöglich zusammenwirken.

Lesezeit: 3 Minuten

Der Deutsche Fleischer-Verband hat zusammen mit den Landesinnungsverbänden Positionen des Fleischerhandwerks zur Bundestagswahl 2017 formuliert. Darin machen sich die Fleischer für funktionierende regionale Strukturen stark. Mittelstand, Handwerk und bäuerliche Landwirtschaft müssten bestmöglich zusammenwirken. Allein mit industrieller, auf Globalisierung ausgerichteter Wirtschaft sei das nicht erreichbar, heißt es.


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Beim Erhalt dieser Strukturen könnten Fördermaßnahmen eine wichtige Rolle spielen, sie müssten aber zielführend und gerecht eingesetzt werden. Das einseitige Fördern von landwirtschaftlicher Fläche bewirkt nach Ansicht der Metzger eher eine weitere Konzentration und wird den Erfordernissen nicht gerecht.

Außerdem spürt auch das Lebensmittelhandwerk eine deutliche Zunahme der Bürokratie. Neue bürokratische Belastungen dürften deshalb nur dort zugelassen werden, wo es zwingend sein muss, und nur gegen Entlastungen an anderer Stelle.


Bei den Gebühren fordert das Handwerk bundeseinheitliche gesetzliche. Dazu gehöre auch eine Verpflichtung zur Offenlegung der jeweiligen relevanten Kosten. Dabei dürften ausschließlich diejenigen Kosten berücksichtigt werden, die durch den jeweiligen Rechtsakt unmittelbar ausgelöst werden.


Ebenso wichtig ist eine gleichmäßige Gebührenverteilung. Staffelgebühren, die kleine Betriebe benachteiligen und große Industrieunternehmen mit verhältnismäßig geringen Gebühren belegen, müsse die Bundesregierung abschaffen. Gleiche Rechtsakte (z. B. die Fleischuntersuchung bei Schlachttieren) müssten zu gleichen Gebühren führen, ohne wettbewerbsverzerrende Mengenrabatte für Industriebetriebe.


Der Fleischerverband kritisiert weiter, dass das derzeitige Erneuerbare-Energien-Gesetz den handwerklichen Mittelstand einseitig belaste. Große Industriebetriebe, die teilweise in direkter Konkurrenz zu Betrieben des Lebensmittelhandwerks stehen, würden von der EEG-Umlage befreit, was zu einer staatlich verursachten Wettbewerbsverzerrung führt. Zudem sei die EEG-Umlage in den letzten Jahren für die nicht befreiten Haushalte und mittelständischen Unternehmen immens gestiegen.


Das Fleischerhandwerk lehnt auch die Ebermast zur Fleischgewinnung ab. Der hierdurch zu erwartende Qualitätsverlust werde den Anforderungen der Verbraucher an gesunde und genussreiche Lebensmittel nicht gerecht. Zudem sei zu befürchten, dass die besonderen Anforderungen in der Mast nur von großen, industriellen Mastfabriken erfüllt werden können. Die dadurch zu erwartenden Strukturveränderungen in der heimischen Landwirtschaft müssten verhindert werden. Tierschutz heiße auch, dass verhindert werden muss, dass Tierhaltung in Staaten ausgelagert wird, in denen schlechtere Bedingungen herrschen als bei uns.


Die Kastration von Ferkeln ist derzeit unverzichtbar. Sie muss aus Sicht der Fleischer jedoch stärker als bisher den gleichrangigen Anforderungen des Tierschutzes gerecht werden. Das Fleischerhandwerk fordert deshalb die Kastration unter Schmerzausschaltung. Damit werde der hohe Qualitätsanspruch mit dem Tierschutz in Einklang gebracht.


Strikte Ablehnung äußert der Verband letztlich auch gegen die Vorstöße der Verbraucherschutzministerien, Ermächtigungsgrundlagen für die Einführung sogenannter Hygiene- oder Kontrollbarometer zu erwirken oder diese regional ohne gesetzliche Grundlage einzuführen. Das geltende Recht biete den Überwachungsbehörden bereits jetzt die notwendigen ordnungsrechtlichen Instrumente, um auf Verstöße im Bereich des Lebensmittelrechts einzelfallgerecht und angemessen zu reagieren. Das gelte auch für die Hygienekontrolle, die der Verantwortlichkeit der zuständigen Landesbehörden obliegt.


Die Lebensmittelsicherheit werde nicht dadurch erhöht, dass Betriebe an den Pranger gestellt und damit womöglich wirtschaftlich zerstört werden, sondern vielmehr dadurch, dass die rechtlichen Vorschriften einem konsequenten Vollzug durch die Länder zugeführt werden.

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