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Flutkatastrophe: Was ist mit den Prämien?

Rund 15.000 ha Fläche wurden nach Schätzung der Landwirtschaftskammer allein in NRW überschwemmt, in Rheinland-Pfalz ist die Lage noch unübersichtlich. Wie sieht es mit den EU-Prämien aus?

Lesezeit: 3 Minuten

Erntereifes Getreide, dass bei 25 Grad im Wasser steht, Mähwiesen, auf denen Pflastersteine und Schrottteile verteilt sind, die aber weiter wachsen – in den von der Flutkatastrophe betroffenen Gebieten gibt es derzeit viele Probleme zu lösen. "Die Ernte ist auf den überschwemmten Flächen verloren," so der Pressesprecher der Landwirtschaftskammer Nordrhein–Westfalen.

In Rheinland-Pfalz sorgt sich die Kammer vor allem wegen ausgelaufener Öltanks, teilweise sind Böden in Ufernähe durch die Wassermassen bis auf eine Kiesschicht abgeschwemmt, teilweise fehlten 2 Meter Erde. Ein großes Problem sei auch die wöchentliche PS-Behandlung von Weinbergen, die derzeit teilweise mit dem Hubschrauber erfolgen muss.

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Die LWK Nordrhein–Westfalen rät Landwirten, deren Flächen überschwemmt wurden und deren Ernte ausfällt, sich wegen der Betriebsprämien sobald möglich bei den zuständigen Behörden melden. Denn Umstände, in denen aufgrund höherer Gewalt förderrechtliche Verpflichtungen nicht eingehalten werden können, müssten nach den Regeln der EU innerhalb von 15 Tagen, nachdem man dazu in der Lage ist, von den betroffenen Landwirten angezeigt werden. Das erklärte die Landwirtschaftskammer Nordrhein-Westfalen nach Abstimmung mit dem Landwirtschaftsministerium in Nordrhein-Westfalen. Das NRW–Landwirtschaftsministerium habe die EU–Kommission gebeten, dass in den vom Hochwasser betroffenen Gebieten das Vorliegen höherer Gewalt von Amts wegen anerkannt wird. Das bedeutet, dass die individuelle Meldepflicht dann entfallen würde.

Ebenfalls werde versucht, eine möglichst zufriedenstellende Lösung zur Zahlung der Mittel aus den Agrarumweltprogrammen zu finden. Immerhin seien den Landwirte bereits Kosten für die Umsetzung entstanden und eine Vielzahl der prämienbegründenden Verpflichtungen wie die Einsaat von Blühstreifen schon erfüllt worden. Auch hier wäre zu begrüßen, wenn die EU–Kommission das Vorliegen höherer Gewalt von Amts wegen anerkannt.

In der Sommerweidehaltung des Landes Nordrhein–Westfalen ist in Richtlinien bereits vorgesehen, dass der Weidegang bei extremen Wetterbedingungen entfallen kann. Diese ist zu dokumentieren. Das Formular ist unter folgendem Link abrufbar:

Die Dokumentation ist nur auf Verlangen bei der Vor–Ort–Kontrolle vorzulegen.

Weitere Informationen stellt die LWK hier zusammen...

QS bietet kostenfreie Untersuchungen von Futter an

Kann man das überschwemmte Futter noch verfüttern? Das Qualitätssicherungssystem hilft bei der Erkennung und Bewertung möglicher Kontaminationsrisiken und bietet kostenfreie Laboranalysen an. Vom Hochwasser betroffene Landwirte fragen sich, ob sie z.B. die geflutete Wiesen noch mähen und den Aufwuchs verfüttern können.

Immerhin sind Heizöl und Benzin ausgelaufen und gelagerte Stoffe abgeschwemmt worden. Das Qualitätssicherungssystem QS bietet nun für von der Flutkatastrophe betroffene Betriebe Hilfen an, z.B. wie man erkennt, ob das Futter mit Schadstoffen belastet ist. Für die Überprüfung auf Schadstoffe wie Dioxine, Schwermetalle, Pestizide etc. gibt es kostenfreie Futteruntersuchungen. Welche QS-anerkannte Labore kostenfreie Untersuchungen auf mögliche Kontaminationsquellen anbieten, finden Sie hier.

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