Schallende Ohrfeige für den niedersächsischen Ex-Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne): Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass sein Ministerium bei der Gebührenordnung für die Überprüfung der Futtermittelbranche deutlich überzogen hat.
Schallende Ohrfeige für den niedersächsischen Ex-Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne): Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass sein Ministerium bei der Gebührenordnung für die Überprüfung der Futtermittelbranche deutlich überzogen hat.
So hatte das in Niedersachsen zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) den gewerblichen Futtermittelunternehmen seit dem Jahr 2014 bei anlasslosen Routinekontrollen allein für den Kontrollbesuch 510 € berechnet, zusätzlich für jede einzelne Futterprobe 845 €.
Gegen diese Gebühren, die sich pro Besuch auf mehrere Tausend Euro summierten, waren die Betriebe mit fast 2000 Klagen Sturm gelaufen. Die Verfahren schmoren z.T. bis heute bei den Gerichten.
Im jetzt gesprochenen Urteil segnen die Richter zwar die grundsätzliche Möglichkeit von Gebühren ab, fordern aber eine Abkehr von den teuren Pauschalen. Sie verstoßen u.a. gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, der Verordnungsgeber habe den ihm eingeräumten Gestaltungsspielraum überschritten. Auch stehe die durch Pauschalen erreichbare Verwaltungsvereinfachung hier in keinem angemessenen Verhältnis zu den teilweise erheblich nachteiligen Folgen für die Abgabepflichtigen.
Die Urteilsbegründung steht zwar noch aus, Branchenkenner schließen aber Rückzahlungen des LAVES in Millionenhöhe nicht aus.
Diese Meldung stammt aus der aktuellen top agrar-Ausgabe 2/2018. Wenn Sie Interesse an einem Abo haben, gehts hier zum Shop...
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Schallende Ohrfeige für den niedersächsischen Ex-Landwirtschaftsminister Christian Meyer (Grüne): Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) entschied, dass sein Ministerium bei der Gebührenordnung für die Überprüfung der Futtermittelbranche deutlich überzogen hat.
So hatte das in Niedersachsen zuständige Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) den gewerblichen Futtermittelunternehmen seit dem Jahr 2014 bei anlasslosen Routinekontrollen allein für den Kontrollbesuch 510 € berechnet, zusätzlich für jede einzelne Futterprobe 845 €.
Gegen diese Gebühren, die sich pro Besuch auf mehrere Tausend Euro summierten, waren die Betriebe mit fast 2000 Klagen Sturm gelaufen. Die Verfahren schmoren z.T. bis heute bei den Gerichten.
Im jetzt gesprochenen Urteil segnen die Richter zwar die grundsätzliche Möglichkeit von Gebühren ab, fordern aber eine Abkehr von den teuren Pauschalen. Sie verstoßen u.a. gegen den allgemeinen Gleichheitssatz, der Verordnungsgeber habe den ihm eingeräumten Gestaltungsspielraum überschritten. Auch stehe die durch Pauschalen erreichbare Verwaltungsvereinfachung hier in keinem angemessenen Verhältnis zu den teilweise erheblich nachteiligen Folgen für die Abgabepflichtigen.
Die Urteilsbegründung steht zwar noch aus, Branchenkenner schließen aber Rückzahlungen des LAVES in Millionenhöhe nicht aus.
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