Vor einiger Zeit haben wir über die Reaktionen auf die Taubenjagd eines Münsteraner Bauern berichtet.
In diesem Zusammenhang veröffentlichen wir nun folgende Gegendarstellung von Frau Anke Voss:
Auf Ihrer Website www.topagrar.com ist am 30.07.2017 der Beitrag „Am Pranger: Landwirt muss sich für legale Taubenjagd rechtfertigen“ über eine Taubenjagd in Münster erschienen, in dem in Bezug auf meine Person (Frau Anke Voss) eine unrichtige Behauptung verbreitet wird, die ich wie folgt richtig stelle:
Unwahr ist, dass ich Herrn Georg Schulze Dieckhoff beim Ordnungsamt Münster angezeigt habe. Wahr ist, dass ich einen Brief an die Redaktion der WN-Zeitung geschrieben habe.
A.Voß Münster, 10.8.17