Der Paragraphendschungel im Bundesrecht wird gelichtet. Mit dem Zweiten Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht, dem der Bundesrat am 18. März zugestimmt hat, werden allein im Agrarbereich gut 20 mittlerweile gegenstandslos gewordene Regelungen gestrichen. Insgesamt werden mit dem Gesetz mehr als 120 Vorschriften eliminiert.
Aufgehoben werden unter anderem die mit der europäischen Harmonisierung in weiten Teilen entbehrlich gewordene Fleisch-Verordnung sowie die Geflügelbeihilfeverordnung, die Unterstützungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Auftreten der Vogelgrippe im Jahr 2006 geregelt hat.
Nicht mehr benötigt werden die in den Wirtschaftsjahren 1997/98 bis 2004/05 erlassenen Verordnungen über die Saldierung von Grundflächen, die mit der Einführung der Betriebsprämienregelung von 2005 überflüssig geworden sind. Dies gilt auch für die Obstbaumrodungsverordnung von 1998, gemäß der sich die Erzeuger verpflichten mussten, bei Inanspruchnahme der Rodungsprämie 15 Jahre keine Apfel-, Birnen, Pfirsich- oder Nektarinenbäume auf den Rodungsflächen anzupflanzen.
Überholt hat sich mit der Einführung der neuen Basisprämienregelung von 2015 zudem die Regelung über die Gleichstellung stillgelegter und landwirtschaftlich genutzter Flächen. Auch einige Verordnungen zur Abgabe von Rindfleisch aus der staatlichen Lagerhaltung sind obsolet geworden.