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Aigner plant drastische Beschränkungen beim Antibiotikaeinsatz

In Sachen Antibiotikaeinsatz macht Bundesagrarministerin Ilse Aigner jetzt ernst: In Kürze will sie dem Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorlegen, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung drastisch zu reduzieren.

Lesezeit: 2 Minuten

In Sachen Antibiotikaeinsatz macht Bundesagrarministerin Ilse Aigner jetzt ernst: In Kürze will sie dem Bundeskabinett einen Entwurf zur Änderung des Arzneimittelgesetzes vorlegen, um den Einsatz von Antibiotika in der Tierhaltung drastisch zu reduzieren. Damit sollen auch die Bundesländer bessere Kontrollmöglichkeiten über die Abgabe von Antibiotika erhalten, berichtet das Hamburger Abendblatt heute.


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Die CSU-Politikerin begründet diesen Vorstoß damit, dass Antibiotika das wichtigste Instrument zur Behandlung von Infektionskrankheiten sei. Die Fälle von Antibiotika-Resistenzen nehmen ihrer Meinung nach aber deutlich zu. Daher sollte der Einsatz dieser Medikamente gerade bei Tieren, von denen Lebensmittel gewonnen werden, nur dann eingesetzt werden, wenn sie unbedingt erforderlich sind. Zuletzt hatten Berichte für Aufsehen gesorgt, wonach z.B. fast alle Hähnchenmastbetriebe standardmäßig Antibiotika bei ihren Tieren einsetzen.




Mit der Änderung des Arzneimittelgesetzes will Aigner die Verwendung von Antibiotika auf das notwendige Maß reduzieren. Zudem sollen Überwachung und Kontrollen deutlich erleichtert, vereinfacht und auch beschleunigt werden, schreibt die Zeitung weiter. Die Überwachungsbehörden der Bundesländer sollen dazu einen erweiterten Zugriff auf die erfassten Abgabemengen von Antibiotika erhalten.




Die Tierärzte will die Ministerin per Gesetz dazu verpflichten, auf Wunsch alle Daten über Abgabe und Anwendung von Antibiotika herauszugeben. Zudem sollen Mittel, die auch beim Menschen von Bedeutung sind, künftig nur noch unter besonderen Voraussetzungen außerhalb der Zulassung in der Tiermedizin eingesetzt werden dürfen. Die Anwendungsbestimmungen der Packungsbeilage sollen für den Tierarzt verbindlich gemacht werden, eine Abweichung davon wird künftig untersagt.




Zudem sollen Behörden, die Betriebe zum Beispiel im Bereich Tierschutz und Lebensmittelhygiene kontrollieren, verpflichtet werden, Daten und Erkenntnisse, die auf einen Verstoß gegen arzneimittelrechtliche Vorschriften hindeuten, an die für Tierarzneimittelüberwachung zuständigen Stellen weiterzuleiten, heißt es. (ad)

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