Die Landjugend hat die vom Bundestag verabschiedete Novelle des Weingesetzes begrüßt. Sie bringe mehr Planungssicherheit für Jungwinzer. Sie bringt Vereinfachungen bei den Ursprungsbezeichnungen und verlängert die Grenze für Neuanpflanzungen bis 2020.
„Die neuen Regelungen schaffen die Rahmenbedingungen für eine zukunfts- und wettbewerbsfähige Weinbranche und machen viele Abläufe für die JungwinzerInnen leichter.“, sagte Barbara Bissbort stellvertretende Bundesvorsitzende im Bund der Deutschen Landjugend (BDL). Gut sei, dass damit die Verwaltung von herkunftsgeschützten Weinen durch Schutzgemeinschaften vereinfacht und die Verfahren zur Änderung von Produktspezifikationen verkürzt werden.
„Uns ist es wichtig, dass sich junge Winzer und Winzerinnen direkt für Änderungen im Lastenheft in ihrer Region einsetzen können. Dazu fordern wir, dass die Änderungen bei Bedarf sehr schnell und insgesamt unbürokratisch ausgeführt werden können“, sagte Bissbort weiter.
Nach der Gesetzesänderung können die Bundesländer selbstständig Branchenverbände schaffen, die sich um die
Belange von Weinen mit geschützter Ursprungsbezeichnungen und geschützter geographischer Angaben kümmern. Es liegt nun direkt in der Hand der Branche, die Produktionsbedingungen so zu formulieren, dass die qualitätsorientierte Ausrichtung der Deutschen Weinanbaugebiete weiter klar fokussiert wird. „Uns ist es ein großes Anliegen, dass bei all diesen Entscheidungen die Anliegen der nächsten Generation immer bedacht werden“, so Bissbort.
Die Gesetzesänderung sieht vor die Neuanpflanzungen auf 0,3 Prozent der Rebfläche bis 2020 zu begrenzen. Damit verlängert die Bundesregierung die Geltungsdauer dieser Übergangsregelung um ein Jahr. Dieses Verfahren bietet den JungwinzerInnen Planungssicherheit, heißt es beim BDL.
Der Deutsche Bundestag hatte in der vergangenen Woche das Weingesetz verabschiedet.