Eine erleichterte gegenseitige Anerkennung von tierärztlichen Ausbildungsnachweisen innerhalb der Europäischen Union steht im Mittelpunkt eines Gesetzentwurfs zur Novellierung der Bundes-Tierärzteordnung, den das Bundeskabinett am 5. Oktober beschlossen hat.
Mit dem vom Bundeslandwirtschaftsministerium vorgelegten Entwurf setzt die Bundesregierung eine Anfang 2014 in Kraft getretene Änderung der EU-Richtlinie über die Anerkennung von Berufsqualifikationen in nationales Recht um. Zugleich werden mit der Neuregelung die rechtlichen Voraussetzungen für eine künftige Einführung des Europäischen Berufsausweises für den tierärztlichen Beruf geschaffen.
Neben der Umsetzung von EU-Recht werden auch weitere Anpassungen in der Bundes-Tierärzteverordnung vorgenommen. Unter anderem soll klargestellt werden, nach welchem Verfahren Eignungs- oder Kenntnisstandsprüfungen im Rahmen der Anerkennung einer außerhalb Deutschlands erworbenen tierärztlichen Berufsqualifikation durchzuführen sind.
Schließlich reagiert die Bundesregierung auf die zunehmende grenzüberschreitende Tätigkeit von Veterinären. So sollen die Überwachungs- und Sanktionsmöglichkeiten der zuständigen Behörden bei vorübergehender und gelegentlicher Dienstleistungserbringung durch Tierärzte aus der Europäischen Union verbessert werden.