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Kommission gegen Verlängerung der Ausnahmefrist für Freilandeier

Die Europäische Kommission sieht keine Notwendigkeit, die zwölfwöchige Ausnahmegenehmigungsfrist für die Etikettierung von Freilandeier bei angeordneter Stallpflicht zu verlängern. Wie EU-Agrarkommissars Phil Hogan in einem Schreiben mitteilte, ist keine Ausweitung dieser Frist geplant.

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Die Europäische Kommission sieht keine Notwendigkeit, die zwölfwöchige Ausnahmegenehmigungsfrist für die Etikettierung von Freilandeier bei angeordneter Stallpflicht zu verlängern. Wie EU-Agrarkommissars Phil Hogan in einem Schreiben an den Vorsitzenden des Landwirtschaftsausschusses im Europaparlament, Czesław Adam Siekierski, vergangene Woche mitteilte, ist keine Ausweitung dieser Frist geplant.


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Bekanntlich verlieren Freilandeierproduzenten, die aufgrund der Geflügelpest ihre Tiere aufstallen müssen, nach zwölf Wochen Stallhaltung für ihre Ware den Status „Freilandeier“ und müssen diese mit Preisabschlägen vermarkten. Der Agrarkommissar betonte, dass er sich der finanziellen Herausforderungen der Stallpflicht für die Freilandeierproduzenten bewusst sei. Wichtig sei jedoch auch, die Standards des Verbraucherschutzes aufrechtzuerhalten. Würden diese durch eine Verlängerung in Frage gestellt, bestünde die Gefahr, dass die Freilandproduktion insgesamt an Glaubwürdigkeit verliere, gab der Ire zu bedenken.


Er wies zudem darauf hin, dass die Mitgliedstaaten die Möglichkeit hätten, über EU-kofinanzierte Hilfsmaßnahmen die betroffenen Geflügelhalter zu unterstützen. Der Europaabgeordnete Martin Häusling von den Grünen kritisierte die Haltung des Agrarkommissars.


Alle Fraktionen im Landwirtschaftsausschuss hätten Hogan aufgefordert, mittels eines delegierten Rechtsaktes die Frist für die unverschuldet in Not geratenen Betriebe zu verlängern, berichtete Häusling gegenüber AGRA-EUROPE.


Auch Bayerns Landwirtschaftsminister Helmut Brunner setzte sich für eine Fristverlängerung ein. In einem Schreiben an Hogan wies er am vergangenen Freitag auf die mit der langen Stallpflicht verbundenen „enormen wirtschaftlichen Einbußen“ hin. Dadurch entstehe ein massives Überangebot an Bodenhaltungseiern und eine drastische Verknappung der Freilandware, was Marktstörungen hervorrufe. Weil die Betriebe unverschuldet in diese Situation geraten seien, müsse die Zwölfwochenfrist verlängert werden, forderte Brunner. Sollte das abgelehnt werden, halte er eine finanzielle Unterstützung der Betriebe seitens der EU für unerlässlich.

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