Die Staatsanwaltschaft Münster hat Anklage gegen die Brüterei Brinkschulte erhoben, weil diese standardmäßig männliche Eintagsküken tötet. Ob dieser Vorstoß zugelassen wird, muss nun das Landgericht entscheiden. Die Staatswaltschaft kündigte aber an, notfalls bis vor den Bundesgerichtshof zu ziehen, weil es sich um ein bundesweites Problem handele.
Weil die männlichen Küken der Legerassen nicht nutzbar sind, werden in Deutschland jedes Jahr geschätzt 50 Mio. Küken geschreddert oder vergast. Kritiker sehen darin einen Verstoß gegen das Tierschutzgesetz.Die Praxis werde bislang aber von den Behörden geduldet, den Brütereien werde meist ein sogenannter Verbotsirrtum zugebilligt, weshalb dies straffrei bliebe, erklärt die Süddeutsche Zeitung.
Die Staatsanwaltschaft Münster begründet ihre Anklage damit, dass die Brüterei Brinkschulte seit mindestens 2013 wissen musste, dass sie unrechtmäßig handelt. Die Tierschutzorganisation Peta hatte die Brüterei damals angezeigt. Durch diese Strafanzeige könne sich das Unternehmen nicht mehr auf den Verbotsirrtum berufen, argumentiert die Staatsanwaltschaft. Die Brüterei wollte sich nicht dazu äußern. Peta bezeichnete die Klage als "historischen Durchbruch"
2013 hatte Nordrhein-Westfalen als erstes Bundesland versucht, die Praxis zu verbieten - doch ein Verwaltungsgericht erklärte den Erlass der Regierung für ungültig. Im vergangenen Jahr sagte Bundeslandwirtschaftsminister Christian Schmidt (CSU): "Mein Ziel ist es, dass das Kükenschreddern 2017 aufhört." Er will Forschung fördern, die noch im Ei das Geschlecht des Kükens bestimmen kann, doch derzeit sind Wissenschaftler noch ein gutes Stück davon entfernt, deutschen Betrieben eine Lösung liefern zu können, berichtet die Süddeutsche Zeitung. Immerhin würden sich einige Züchter bereits mit Zweinutzungsrassen beschäftigen, heißt es.