Kurzfristig kein neues Gentechnikgesetz in Deutschland zu erwarten
Die Bundesregierung wird kurzfristig keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorlegen. Das geht aus der Antwort von Agrarstaatssekretär Dr. Gerd Müller hervor. Darin erklärt Müller, dass gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung geprüft werde, inwieweit Regelungen zur Koexistenz zwischen dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und der Imkerei getroffen werden sollten.
Die Bundesregierung wird kurzfristig keinen Gesetzentwurf zur Änderung des Gentechnikgesetzes vorlegen. Das geht aus der Antwort von Agrarstaatssekretär Dr. Gerd Müller hervor. Darin erklärt Müller, dass gegenwärtig innerhalb der Bundesregierung geprüft werde, inwieweit Regelungen zur Koexistenz zwischen dem Anbau von gentechnisch veränderten Pflanzen und der Imkerei getroffen werden sollten. Zunächst sei jedoch eine Einigung auf europäischer Ebene über eine einheitliche Auslegung und Anwendung des EU-Rechts sowie weitere wissenschaftliche Erkenntnisse erforderlich. Ob Gesetze und Verordnungen zu ändern wären, so der CSU-Politiker, werde noch geprüft.
Die agrarpolitische Sprecherin der Bundestagsfraktion Die Linke, Dr. Kirsten Tackmann, forderte anlässlich der Antwort der Bundesregierung erneut ein schärferes Gentechnikgesetz zum Schutz von Landwirtschaft und Imkerei. Die Linken-Politikerin verwies in diesem Zusammenhang auf das Honig-Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). „Doch anstatt zu handeln, schiebt die Bundesregierung alles auf die lange Bank“, meinte Tackmann. Sie kündigte an, dass die Linksfraktion einen Antrag in den Bundestag einbringen werde. (AgE)
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