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Kurzschlussreaktion zu gentechnisch veränderten Pollen im Honig befürchtet

Als vorschnell und unnötig hat FDP-Agrarsprecherin Dr. Christel Happach-Kasan das Berufungsverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof um den Nachweis gentechnisch veränderten Pollens in Honig und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dessen Verkehrsfähigkeit bezeichnet.

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Als vorschnell und unnötig hat FDP-Agrarsprecherin Dr. Christel Happach-Kasan das Berufungsverfahren vor dem bayerischen Verwaltungsgerichtshof um den Nachweis gentechnisch veränderten Pollens in Honig und das Urteil des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zu dessen Verkehrsfähigkeit bezeichnet.


Zum Verfahrensauftakt am vergangenen Freitag betonte Happach-Kasan, wie die vollkommen neue Auslegung der EU-Vorschriften im Bereich des Honigs umgesetzt werden solle, sei derzeit Inhalt intensiver Debatten auf europäischer und internationaler Ebene. Das Urteil des Europäischen Gerichtshofes stelle einen Bruch mit der bisherigen Rechtsauffassung dar. Für die FDP sei es vorrangiges Ziel, den Rechtszustand vor der Verkündung des Urteils wieder herzustellen.


Sie unterstütze die Bemühungen der Bundesregierung, ein EU- und bundesweit einheitliches Vorgehen anzustreben. Daher sei es im allgemeinen Interesse, jetzt keine Kurzschlusshandlungen zu begehen, unterstrich Happach-Kasan. Die blinde Klagewut der Gentechnik-Gegner helfe niemandem. Sie nähmen Kollateralschäden für Landwirte, Imkerkollegen aus aller Welt und die Honigverarbeiter bereitwillig in Kauf.


Die Liberale führte weiter aus, die durch das Urteil notwendig gewordenen Analysen seien weder aus ökonomischen noch aus ökologischen Gesichtspunkten sinnvoll. Sie verursachten enorme Kosten, die letztlich von den Verbrauchern bezahlt werden müssten. Diesen Kosten stehe kein Nutzen gegenüber. Zudem sei das Urteil derzeit nicht sinnvoll umsetzbar, da derzeitige Analysemethoden den geforderten quantitativen Nachweis für zugelassene gentechnisch veränderte Organismen (GVO) nicht ermöglichten. (AgE)