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Ländliche Entwicklung wird GAK-Förderschwerpunkt

Als wichtiges Signal wertet Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger, dass der Bundesratsfachausschuss empfohlen hat, mit einer Grundgesetzänderung einer Erweiterung der ,Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) zuzustimmen.

Lesezeit: 2 Minuten

Als wichtiges Signal wertet Brandenburgs Agrar- und Umweltminister Jörg Vogelsänger, dass der Bundesratsfachausschuss empfohlen hat, mit einer Grundgesetzänderung einer Erweiterung der ,Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes‘ (GAK) zuzustimmen. Zukünftig soll als Zweckbestimmung der Fördermittel ausdrücklich der Bereich „ländliche Entwicklung“ im Grundgesetz genannt werden.

 

Der Bundesratsausschuss unterstützt damit die Initiative von Brandenburg zu Änderungen bei der Agrarförderung. Mit der Umgestaltung des Artikels 91a (Absatz 1 Nummer 2) im Grundgesetz wird die Beschränkung auf Maßnahmen mit agrarstrukturellem Bezug aufgehoben.

 

Vogelsänger: „Damit wird die Bedeutung der GAK als Förderinstrument für die Entwicklung ländlicher Räume unterstrichen. Der Bund könnte künftig den Ländern anteilig auch Ausgaben für Maßnahmen der ländlichen Entwicklung erstatten, die über den bisher erforderlichen agrarstrukturellen Bezug hinausgehen. Die Erweiterung der GAK zu einer neuen Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur, der ländlichen Entwicklung und des Küstenschutzes‘ soll rechtliche Klarheit schaffen, die bei Fördermaßnahmen für die ländliche Entwicklung nötig ist.“

 

Verbesserungen beim Einsatz von Bundesmitteln

 

Im Zusammenhang mit der Bundesratsbefassung zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Grundgesetzes im Bereich der Bund-Länder-Finanzen will Brandenburg eine pragmatische Flexibilisierung und Vereinfachung des GAK-Mitteleinsatzes erreichen.

 

„Dies betrifft insbesondere die Schaffung von Möglichkeiten der Mittelübertragung beziehungsweise Restebildung über ein Haushaltsjahr hinaus sowie jahresübergreifend Verpflichtungsermächtigungen, die in ausreichender Höhe und bedarfsgerecht bereitzustellen sind“, so Vogelsänger: „Wir brauchen dringend Verbesserungen bei der Administrierung dieser Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe. Insbesondere der Zwang, die Mittel in Jahresscheiben einzusetzen, wird bei mehrjährigen Investitionsvorhaben – beispielsweise im Hochwasserschutz – oft zum Problem.

 

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