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Landwirte bekräftigen Kritik an Mindestlohnausgestaltung

Die Landwirte haben in der vergangenen Woche ihre Kritik an der Ausgestaltung des Mindestlohns bekräftigt. Eberhard Hartelt vom Bauernverband RLP Süd forderte die Bundesregierung auf, bei der geplanten Überprüfung des Mindestlohns die Besonderheiten der Landwirtschaft zu berücksichtigen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Landwirte haben in der vergangenen Woche ihre Kritik an der Ausgestaltung des Mindestlohns bekräftigt. Der Präsident des Bauern- und Winzerverbandes Rheinland-Pfalz Süd (BWV), Eberhard Hartelt, forderte die Bundesregierung auf, bei der geplanten Überprüfung des Mindestlohns die Besonderheiten der Landwirtschaft zu berücksichtigen.


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Bei einem Gespräch mit Agrar-Staatssekretär Peter Bleser appellierte er an die politischen Akteure, diese Chance zu nutzen und den Mindestlohn endlich praxistauglich zu gestalten. „Von dieser Neubewertung des Mindestlohns hängt viel ab für die Landwirtschaft. Es geht um nichts weniger als den Erhalt der Sonderkulturstandorte in Deutschland“, erklärte Hartelt.


Bleser sicherte laut BWV den betroffenen Landwirten seine volle Unterstützung zu und versprach, die angesprochenen Probleme bei der Umsetzung des Mindestlohns in Berlin entsprechend einzubringen. Die heimische Obst- und Gemüseproduktion könne nur gesichert werden, wenn Arbeitskräfte praxisorientiert in den Betrieben eingesetzt werden könnten.


Bereits am Dienstag vergangener Woche hatten der Badische Landwirtschaftliche Hauptverband (BLHV), der Badische Weinbauverband und der Landesverband Erwerbsobstbau Baden-Württemberg (LVEO) zu einer Großkundgebung in Oberkirch aufgerufen, der rund 1 200 Bauern und Winzer gefolgt waren.


Erhebliche finanzielle Mehrbelastung


Nach Angaben von Hartelt führt der kaum zu leistende bürokratische Aufwand im Hinblick auf die Dokumentationspflichten zu einer erheblichen finanziellen Mehrbelastung für die Betriebe. Die dadurch steigenden Produktionskosten seien am Markt aber nicht in höhere Erzeugerpreise umzusetzen. Dies habe zur Folge, dass der Anbau von Sonderkulturen für viele Betriebe nicht mehr rentabel sei. Dadurch komme es zu einer Verlagerung des Sonderkulturanbaus in das Ausland, zum Wegfall von wichtigen Arbeitsplätzen im ländlichen Raum und zu Betriebsaufgaben. Dies könne nicht im Sinne des Gesetzgebers sein, so der BWV-Präsident.


Er forderte, die Aufzeichnungspflichten bei mitarbeitenden Familienarbeitskräften zu streichen und bei Saisonarbeitskräften auf ein absolutes Minimum zu reduzieren. Es reiche vollkommen aus, die Zahl der geleisteten Stunden am Ende des Monats und nicht noch zusätzlich zum Beginn und Ende der Arbeit zu erfassen, und das auch noch innerhalb einer Woche.


Die Auszahlung des Lohns an Saisonarbeitskräfte solle - wie von Landwirten und Arbeitern gleichermaßen gewünscht - am Ende des Beschäftigungsraums erfolgen und nicht am Ende des Folgemonats. Nur mit diesen Maßnahmen sei die Bürokratie sinnvoll zu reduzieren, erklärte Hartelt. Er mahnte außerdem an, die sogenannte Auftraggeberhaftung zu streichen. Diese Garantiehaftung sei völlig überzogen und insbesondere für Familienbetriebe „nicht zumutbar“. Die Verantwortung für die Bezahlung des Mindestlohns für seine Mitarbeiter sei deshalb auf den Auftragnehmer zu übertragen.

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