Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau Agrarantrag 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

topplus News

Leserfrage: Betriebshelfer auch für Ackerbauern?

Frage: Ich habe gehört, dass ein reiner Ackerbaubetrieb, der keine Tiere hält, im Krankheitsfall keinen Betriebshelfer bekommt. Hängt die Antwort auf die Frage, ob man einen Betriebshelfer bekommt oder nicht, also davon ab, wie viel Vieh ich versorge?

Lesezeit: 2 Minuten

Frage: Ich habe gehört, dass ein reiner Ackerbaubetrieb, der keine Tiere hält, im Krankheitsfall keinen Betriebshelfer bekommt. Hängt die Antwort auf die Frage, ob man einen Betriebshelfer bekommt oder nicht, also davon ab, wie viel Vieh ich versorge?


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

Antwort: Landwirtschaftliche Unternehmer haben während einer Krankenhausbehandlung gegenüber der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) Anspruch auf Betriebshilfe für längstens drei Monate.


Erkranken Sie (ohne Krankenhausaufenthalt), haben Sie grundsätzlich für vier Wochen Anspruch mit einer Verlängerungsmöglichkeit um weitere vier Wochen. Der Umfang der Betriebshilfe orientiert sich dabei an Ihren betrieblichen Strukturen. Der Betriebshelfer arbeitet pro Tag so lange, wie es für die Weiterführung Ihres Betriebes notwendig ist. Dabei spielt zu versorgendes Vieh eine große Rolle.


Handelt es sich um einen reinen Ackerbaubetrieb, werden für den Umfang der Betriebshilfe auch nur die insoweit erforderlichen Arbeiten berücksichtigt. Sind im Winter keine dringenden Arbeiten auf dem Acker zu erledigen, reduziert sich in diesem Fall der Anspruch auf null Stunden.


Somit hat die Haltung von Vieh auch einen entscheidenden Einfluss darauf, in welchem Umfang die LKK Betriebshilfe gewährt.


Fragen Sie top agrar



Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Stellen Sie uns Ihre Frage per E-Mail an leserfragen@topagrar.com , Telefon: 0 25 01/8 01 64 44, Fax: 0 25 01/80 16 54, oder Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor. Wenn Sie nicht weiterwissen, helfen wir gerne.






Die Redaktion empfiehlt

top + Das Abo, das sich rechnet: 3 Monate top agrar Digital für 9,90€

Unbegrenzter Zugang zu allen Artikeln, Preis- & Marktdaten uvm.

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.