Frage: Ich halte meine Rinder ganzjährig auf einer Weide, die mit einem Stromdraht eingezäunt ist. Während einer Jagd, vor allem wenn Hunde dabei sind, geraten die Rinder in Panik. Ist es daher möglich, die Weide aus der Jagd herauszunehmen? Muss mich der Jagdpächter über geplante Jagden informieren?
Frage: Ich halte meine Rinder ganzjährig auf einer Weide, die mit einem Stromdraht eingezäunt ist. Während einer Jagd, vor allem wenn Hunde dabei sind, geraten die Rinder in Panik. Ist es daher möglich, die Weide aus der Jagd herauszunehmen? Muss mich der Jagdpächter über geplante Jagden informieren? Kann er von mir verlangen, den Stromdraht auszuschalten, um bei der Jagd besser in die Weide zu gelangen?
Antwort: Einzelne Flächen aus einem Jagdbezirk herauszunehmen ist laut Bundes- und Landesjagdgesetz nur in wenigen Fällen möglich. So gibt es Grundstücke, auf denen die Jagd generell verboten ist, wie zum Beispiel auf einer Hofstelle, in Gärten oder auf Friedhöfen.
Für Flächen, auf denen Tiere weiden, gilt dies nur bedingt. Dafür muss der Zaun so dicht sein, dass das Wild die Fläche nicht betreten kann. Bei Wiesen, die lediglich mit einem Stromdraht umzäunt sind, zählt das nicht, da das Wild theoretisch durch den Zaun gelangen kann. Da dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie die Jagd rein rechtlich auf Ihrer Weide zulassen.
Über die geplanten Jagden muss der Pächter Sie laut Gesetz nicht zwingend informieren. Für den Verantwortlichen einer Gesellschaftsjagd besteht aber generell die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, er muss Gefahren, die durch die Jagd drohen, weitgehend verhindern. Dabei muss er auch Risiken durch schussscheue Tiere wie Kühe oder Pferde berücksichtigen.
Er sollte Ihnen daher frühzeitig Bescheid geben, damit Sie genug Zeit haben, Ihre Rinder während der Jagd gegebenenfalls umzustellen. Vielleicht lässt er sich aber auch darauf ein, Ihre Weideflächen komplett von der Jagd zu verschonen.
Falls die Jäger die Flächen dennoch bejagen wollen, sind Sie jedoch nicht berechtigt, den Strom vom Weidezaun eigenhändig auszustellen, um während der Jagd einfacher über den Zaun klettern zu können.
Fragen Sie top agrar
Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Stellen Sie uns Ihre Frage per E-Mail an leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01 64 44, Fax: 0 25 01/80 16 54, oder Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor. Wenn Sie nicht weiterwissen, helfen wir gerne.
Hinweis:
Bitte aktivieren Sie Javascipt in Ihrem Browser, um diese Seite optimal nutzen zu können
Zum Lesen dieses Artikels benötigen Sie ein top agrar Abonnement
Frage: Ich halte meine Rinder ganzjährig auf einer Weide, die mit einem Stromdraht eingezäunt ist. Während einer Jagd, vor allem wenn Hunde dabei sind, geraten die Rinder in Panik. Ist es daher möglich, die Weide aus der Jagd herauszunehmen? Muss mich der Jagdpächter über geplante Jagden informieren? Kann er von mir verlangen, den Stromdraht auszuschalten, um bei der Jagd besser in die Weide zu gelangen?
Antwort: Einzelne Flächen aus einem Jagdbezirk herauszunehmen ist laut Bundes- und Landesjagdgesetz nur in wenigen Fällen möglich. So gibt es Grundstücke, auf denen die Jagd generell verboten ist, wie zum Beispiel auf einer Hofstelle, in Gärten oder auf Friedhöfen.
Für Flächen, auf denen Tiere weiden, gilt dies nur bedingt. Dafür muss der Zaun so dicht sein, dass das Wild die Fläche nicht betreten kann. Bei Wiesen, die lediglich mit einem Stromdraht umzäunt sind, zählt das nicht, da das Wild theoretisch durch den Zaun gelangen kann. Da dies bei Ihnen der Fall ist, müssen Sie die Jagd rein rechtlich auf Ihrer Weide zulassen.
Über die geplanten Jagden muss der Pächter Sie laut Gesetz nicht zwingend informieren. Für den Verantwortlichen einer Gesellschaftsjagd besteht aber generell die Verkehrssicherungspflicht. Das heißt, er muss Gefahren, die durch die Jagd drohen, weitgehend verhindern. Dabei muss er auch Risiken durch schussscheue Tiere wie Kühe oder Pferde berücksichtigen.
Er sollte Ihnen daher frühzeitig Bescheid geben, damit Sie genug Zeit haben, Ihre Rinder während der Jagd gegebenenfalls umzustellen. Vielleicht lässt er sich aber auch darauf ein, Ihre Weideflächen komplett von der Jagd zu verschonen.
Falls die Jäger die Flächen dennoch bejagen wollen, sind Sie jedoch nicht berechtigt, den Strom vom Weidezaun eigenhändig auszustellen, um während der Jagd einfacher über den Zaun klettern zu können.
Fragen Sie top agrar
Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen. Stellen Sie uns Ihre Frage per E-Mail an leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01 64 44, Fax: 0 25 01/80 16 54, oder Post: Redaktion top agrar, Postfach 7847, 48042 Münster. Wir behalten uns eine anonymisierte Veröffentlichung vor. Wenn Sie nicht weiterwissen, helfen wir gerne.