Leserfrage: Neue Hofabgabeklausel auch rückwirkend?
2011 musste ich aufgrund der Hofabgabeklausel meinen Kleinbetrieb mit 7,5 ha an meinen Sohn verpachten, um Rente zu bekommen. Durch die Neuregelung der Klausel dürfen Rentner seit diesem Jahr aber bis zu acht Hektar bewirtschaften (statt wie bisher zwei Hektar). Gilt das auch „rückwirkend“ für mich?
2011 musste ich aufgrund der Hofabgabeklausel meinen Kleinbetrieb mit 7,5 ha an meinen Sohn verpachten, um Rente zu bekommen. Durch die Neuregelung der Klausel dürfen Rentner seit diesem Jahr aber bis zu acht Hektar bewirtschaften (statt wie bisher zwei Hektar). Gilt das auch „rückwirkend“ für mich?
Antwort: Ja. Sie dürfen bis zu 8 ha „rückbehalten“, ohne dass Ihre Rente ruht. Das gilt auch, wenn Sie die 7,5 ha nach einer Pause wieder bewirtschaften.
Haben auch Sie eine Frage? Zusammen mit erfahrenen Experten kümmern wir uns um Ihre Anliegen rund um den landwirtschaft-lichen Betrieb. Stellen Sie uns Ihre Frage ganz einfach hier: E-Mail: leserfragen@topagrar.com, Telefon: 0 25 01/8 01-64 00, Fax: 0 25 01/8 01-6 54, oder per Post: Redaktion top agrar, Postfach 78 47, 48042 Münster.
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2011 musste ich aufgrund der Hofabgabeklausel meinen Kleinbetrieb mit 7,5 ha an meinen Sohn verpachten, um Rente zu bekommen. Durch die Neuregelung der Klausel dürfen Rentner seit diesem Jahr aber bis zu acht Hektar bewirtschaften (statt wie bisher zwei Hektar). Gilt das auch „rückwirkend“ für mich?
Antwort: Ja. Sie dürfen bis zu 8 ha „rückbehalten“, ohne dass Ihre Rente ruht. Das gilt auch, wenn Sie die 7,5 ha nach einer Pause wieder bewirtschaften.
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