Eine geplante Hähnchenmastanlage in Wattmannshagen (Landkreis Rostock) darf vorerst nicht gebaut werden. Das Verwaltungsgericht Schwerin hat den Bau des Mastbetriebs für bis zu 200.000 Tiere gestoppt, meldet der NDR.
Die Richter gaben damit einer Klage der Umweltorganisation BUND statt, die Baugenehmigung wurde aufgehoben. Ein Gerichtssprecher sagte in Schwerin, gegen das Urteil könne beim Oberverwaltungsgericht Greifswald Widerspruch eingelegt werden.
Die Naturschützer bekamen vor Gericht recht, dass der Investor gegen diverse Rechtsvorschriften verstoßen hätte. Bei Anlagen dieser Größe seien die Grenzen der Belastbarkeit für Luft, Boden und Artenvielfalt erreicht. Ernsthafte Schädigungen der Umwelt seien dann nicht mehr auszuschließen, kritisiert der BUND. Zudem sei beim Bauantrag für die Anlage die Prognose für die Ammoniakausbreitung fehlerhaft berechnet worden. Außerdem habe der Investor kein Brandschutzkonzept für die Ställe vorgelegt.
Der bauende Landwirt aus dem benachbarten Lalendorf wollte sich auf Nachfrage des NDR nicht zu dem Urteil äußern. Er wolle die vollständige Begründung des Gerichts abwarten. Um den Stall in der Nähe von Wohnhäusern und einem Altenpflegeheim wird seit 2011 gestritten. In dem Dorf bei Teterow sollten pro Jahr 1,5 Millionen Broiler gemästet werden, heißt es.