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LKK: Bis zum 30.9. Rückerstattung beantragen

LKK-Versicherte können sich einen Teil der gezahlten Beiträge als Prämie zurückerstatten lassen, wenn sie ein ganzes Kalenderjahr keine Leistungen in Anspruch genommen haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Seit den 01. Januar 2019 müssen Mitglieder der Landwirtschaftlichen Krankenkasse (LKK) einen Antrag zu stellen, um einen Teil der Beiträge aus dem vergangenen Jahr zurückerstattet zu bekommen.

Wer für das Kalenderjahr 2020 eine Prämienzahlung erhalten will, muss den Antrag bis zum 30. September 2020 bei der LKK einreichen. Die Prämie beträgt dann ein Zwölftel des gezahlten Jahresbeitrages. Ausgezahlt wird dann im Jahr 2021. Hatten Sie den Antrag bereits im Vorjahr gestellt, müssen sie keinen neuen Antrag stellen. Die Teilnahmeerklärung verlängert sich automatisch von Jahr zu Jahr – soweit Sie nicht kündigen.

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Lohnenswert ist diese Prämie in jedem Fall. Bei größeren Betrieben kann es sich dann um mehrere hundert Euro handeln.

Zusätzlich müssen Sie beachten:

Um die Prämie zu erhalten, dürfen in dem betreffenden Kalenderjahr weder Antragsteller noch die mitversicherten Familienmitglieder über 18 Jahren medizinische Leistungen in Anspruch genommen haben.

Arztbesuche mitversicherter Kinder unter 18 Jahren schmälern die Prämie jedoch nicht. Auch gesetzliche Vorsorgeuntersuchungen, wie Leistungen der Primärprävention, zur Verhütung von Zahnkrankheiten, bei Schwangerschaft und Mutterschaft oder zur Früherkennung von Krankheiten (bspw. Krebsvorsorge und Herz-Kreislauf-Check-ups) sind ebenfalls unschädlich für die Rückerstattung.

Das Antragsformular für die Prämie gibt es hier

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