Der Beizmittelabrieb bei Maissaatgut liegt in Deutschland weit unterhalb des Grenzwertes der gesetzlichen Anforderungen. Das belegt eine Studie des Deutschen Maiskomitees (DMK), deren Ergebnisse kürzlich von Jürgen Rath in der Zeitschrift „mais“ veröffentlicht worden sind.
Wie das DMK dazu vergangene Woche in einer Presseinformation berichtete, umfasste die Untersuchung einen Datensatz von 5 936 Ergebnissen von Heubachanalysen der Jahre 2009 bis 2011. An der freiwilligen Initiative hätten sich zehn Maissaatgutunternehmen mit Beizstellen in Deutschland, Frankreich, Ungarn und Österreich beteiligt.
Mit dem Heubachtest werde der potentielle Abrieb von Beizstaub an verkaufsfertig gebeiztem Saatgut gemessen, erläuterte das DMK. Dies geschehe unter konditionierten Bedingungen in einer Abriebtrommel bei Luftdurchfluss. Am Gewicht des Filters lasse sich der Heubachwert ermitteln. Der Test sei nach der Verordnung über das Inverkehrbringen und die Aussaat von mit bestimmten Pflanzenschutzmitteln behandeltem Maissaatgut aus dem Jahr 2009 vorgeschrieben.
Diese Verordnung regle, dass Maissaatgut, das mit bestimmten Wirkstoffen zum Beispiel gegen den Befall von Fritfliegen oder Drahtwürmern oder gegen Vogelfraß behandelt worden sei, nur in den Verkehr gebracht werden dürfe, sofern ein bestimmter Maximalwert für den potentiellen Beizmittelabrieb nicht überschritten werde.
Für Maissaatgut, das zum Beispiel mit dem Wirkstoff Methiocarb gegen Vogelfraß behandelt worden sei, liege der Grenzwert bei 0,75 g pro 100 000 Körner. Die Auswertung im Rahmen der Studie ergab laut DMK einen Mittelwert von 0,27 g. Lediglich 62 der insgesamt 5 936 Proben hätten über dem Grenzwert gelegen und seien somit in Deutschland nicht vertriebsfähig gewesen. (AgE)