Das gestern beschlossene Erbschaftsteuerreformgesetz führt laut Hans-Michael Goldmann von der FDP-Fraktion zu einer Teilenteignung von land- und forstwirtschaftlichen Familienbetrieben. Wie er heute in einer Mitteilung erklärt, finde nun für Geschwister, Neffen, Nichten und nichteheliche Lebensgemeinschaften eine drastische Steuererhöhung statt. Schon bei kleinen Erbschaften ab 20 000 Euro werde ein Eingangssteuersatz von 30 % auf die Vermögenssubstanz fällig, bei größeren sogar 50 %. Zudem sei es eine schlimme Benachteiligung der Agrarbranche, dass Reininvestitionen von landwirtschaftlichem in gewerbliches Betriebsvermögen nicht steuerfrei möglich sind. Schließlich würden sich Land- und Forstwirte zukünftig durch einen Bürokratie-Dschungel quälen müssen. Goldmann plädiert daher dafür, dass die Länder die Gesetzgebungskompetenz für die Erbschaftsteuer erhalten sollen. Auf diese Weise wird seiner Ansicht nach gewährleistet, dass regional unterschiedliche Wertverhältnisse z.B. bei der Höhe von Freibeträgen und Steuertarifen berücksichtigt werden können.
Hintergrund: Bundestag beschließt Erbschaftssteuer-Reform (27.11.08)