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Bundestag beschließt Erbschaftssteuer-Reform

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag heute die Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Vor allem in der CSU bestanden beträchtliche Bedenken gegen die Reform. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich das CSU/FDP-regierte Bayern bei der Abstimmung im Bundesrat am 5. Dezember verhält.

Lesezeit: 2 Minuten

Nach jahrelangem Streit hat der Bundestag heute die Erbschaftsteuerreform verabschiedet. Vor allem in der CSU bestanden beträchtliche Bedenken gegen die Reform. Mit Spannung wird nun erwartet, wie sich das CSU/FDP-regierte Bayern bei der Abstimmung im Bundesrat am 5. Dezember verhält. Ministerpräsident Horst Seehofer bezeichnete die Entscheidung als großen Schritt auf dem Weg zu einer gerechten Erbschaftsteuer. Das Bundesverfassungsgericht hatte zuvor mehr Transparenz und Gerechtigkeit bei der Steuer verlangt.


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DBV-Präsident Gerd Sonnleitner zeigte sich anschließend zufrieden. "Mit der ab nächstem Jahr geltenden neuen Erbschaftsteuer habe die Koalition Regelungen gefunden, die den Belangen der Land- und Forstwirtschaft und dem Eigentum im ländlichen Raum Rechnung tragen", sagte er heute. Das ursprünglich zu befürchtende erbschaftsteuerliche Fiasko bei der Übergabe land- und forstwirtschaftlicher Betriebe werde es nicht geben. Hofübergaben würden auch ab 2009 weitestgehend ohne erbschaftsteuerliche Belastungen möglich sein. "Durch die sachgerechte Bewertung und mit den im Gegensatz zu den ursprünglich vorgesehenen überlangen Fortführungsfristen nun deutlich praxistauglicheren sieben- bzw. zehnjährige Fristen, während der die Erbschaftsteuer abgeschmolzen wird, müssen Hofübergaben bei Betriebsfortführung keine Erbschaftsteuerbelastung fürchten", so Sonnleitner weiter. Anzuerkennen sei auch, dass nahezu sämtliche landwirtschaftlichen Verpachtungsfälle, auch die "gleitende Hofübergabe", in die Begünstigung einbezogen werden.


Was die Reform mit sich bringt, lesen Sie in den folgenden Meldungen (Links).


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