Einloggen / Registrieren

Startseite

Schlagzeilen
Newsletter
Messen & Termine
Themen
Wir für Euch
Heftarchiv
Sonstiges

Bürokratieabbau DLG-Feldtage 2024 Maisaussaat Erster Schnitt 2024

News

Erbschaftsteuer endlich beschlossen!

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Landwirte können nun ihre Betriebe ohne Belastung durch die Erbschaftsteuer an die nächste Generation weitergeben, sagte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner.

Lesezeit: 3 Minuten

Die Spitzen von Union und SPD haben sich auf eine Reform der Erbschaftsteuer verständigt. Landwirte können nun ihre Betriebe ohne Belastung durch die Erbschaftsteuer an die nächste Generation weitergeben, sagte DBV-Präsident Gerd Sonnleitner. Vor allem die zuletzt getroffenen Vereinbarungen zur Bewertung land- und forstwirtschaftlichen Vermögens, zu den Freibeträgen sowie für die nunmehr deutlich praxisgerechteren Verschonungsregelungen - einschließlich der verkürzten Fristen - sind auch für die Landwirte von großem Vorteil, so der Präsident.


Das Wichtigste aus Agrarwirtschaft und -politik montags und donnerstags per Mail!

Mit Eintragung zum Newsletter stimme ich der Nutzung meiner E-Mail-Adresse im Rahmen des gewählten Newsletters und zugehörigen Angeboten gemäß der AGBs und den Datenschutzhinweisen zu.

CSU-Chef Horst Seehofer hat sich damit durchgesetzt: Die SPD akzeptierte zudem entgegen ihren ursprünglichen Forderungen, dass Witwen und Kinder keine Erbschaftsteuer auf das von ihnen bewohnte Haus zahlen müssen, egal wie viel es wert ist. Einzige Voraussetzung ist, dass die Kinder zehn Jahre dort wohnen bleiben müssen, das Haus nicht verkaufen oder vermieten und pro Kind nicht mehr als 200 Quadratmeter bewohnen, schreibt das Handelsblatt.


Auch Betriebserben sollen begünstigt werden. Das Steuerprivileg ist allerdings an Voraussetzungen geknüpft: Wird das Unternehmen sieben Jahre fortgeführt und unterschreitet die zusammengerechnete Lohnsumme dann nicht 650 % des Ausgangswertes, sind noch 15 % Steuern fällig, ergänzt die Nachrichtenagentur Reuters. Wenn die Lohnsumme nach zehn Jahren bei 1 000 % liegt, soll die Steuer vollständig entfallen. In Wirtschaftsverbänden kursierte am Donnerstagabend allerdings bereits das Wort "Placebo": Die Auflage, de facto alle Arbeitsplätze zehn Jahre halten zu müssen und 90 % des Betriebsvermögens direkt in der Produktion zu binden, sei "lebensfremd", hieß es laut Handelsblatt. Der Gesetzgeber darf aber bestimmte Vermögensarten weiterhin privilegieren \- wenn er dies mit dem Gemeinwohl begründen kann. Betriebsvermögen etwa soll großenteils erbschaftsteuerfrei bleiben, um Arbeitsplätze zu erhalten. Die Bewertung zum Verkehrswert erhöht jedoch das Betriebsvermögen im Mittelstand erheblich, oft um das Vier- bis Fünffache, bevor die neuen Verschonungsregeln zum Einsatz kommen. Dies führt dazu, dass selbst bei der ursprünglich geplanten Befreiung von 85 % des Betriebsvermögens die Steuerentlastung gegenüber dem alten Recht bei großen Firmen des Mittelstandes gering ist. Für die Große Koalition entstand daraus ein Dilemma: Sie hatte im Koalitionsvertrag eine Entlastung der Firmenerben versprochen. Nach dem neuen Recht werden immerhin Kleinbetriebe bis zu einem Umsatz von etwa 3 Mio. Euro allein wegen hoher Freibeträge komplett erbschaftsteuerfrei bleiben. Unabhängig vom selbst genutzten Wohneigentum werden mit der Erbschaftsteuerreform die Freibeträge für Ehepartner auf 500 000 Euro verdoppelt und für Kinder auf 400 000 Euro angehoben. Die Steuersätze änderte die Koalitionsrunde nicht gegenüber dem Gesetzentwurf. Für Geschwister, Nichten und Neffen bleibt es wie für Familienfremde bei Steuersätzen zwischen 30 und 50 %. Zu den zeitweise diskutierten Verbesserungen für Geschwister kommt es damit also nicht. Die Opposition, allen voran die FDP, hat massiven Widerstand gegen die jetzt beschlossene Reform angekündigt. Die Koalition möchte den Beschluss nun am liebsten nächste Woche in den Bundestag bringen. Allerdings sprechen sich Opposition und auch zahlreiche Abgeordnete dafür aus, noch einige Wochen mit der Verabschiedung zu warten, um alles prüfen zu können, so das Handelsblatt.

Die Redaktion empfiehlt

Wie zufrieden sind Sie mit topagrar.com?

Was können wir noch verbessern?

Weitere Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.

Vielen Dank für Ihr Feedback!

Wir arbeiten stetig daran, Ihre Erfahrung mit topagrar.com zu verbessern. Dazu ist Ihre Meinung für uns unverzichtbar.