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Erbschaftsteuer: Bei Landwirtschaft schnell nachbessern

Bevor der Bundestag nächste Woche abschließend über die Erbschaftsteuer berät, soll er sich noch die Verbesserungsvorschläge des Bauernverbandes zu Herzen nehmen. Dessen Generalsekretär Helmut Born fordert etwa praxistauglichere Fortführungsfristen oder die beabsichtigte Verschonung landwirtschaftlicher Verpachtungsfälle.

Lesezeit: 2 Minuten

Bevor der Bundestag nächste Woche abschließend über die Erbschaftsteuer berät, soll er sich noch die Verbesserungsvorschläge des Bauernverbandes zu Herzen nehmen. Dessen Generalsekretär Helmut Born fordert etwa praxistauglichere Fortführungsfristen oder die beabsichtigte Verschonung landwirtschaftlicher Verpachtungsfälle. Gute politische Vorschläge dürften nicht aufgrund der Eile beim Gesetzgebungsverfahren missverständlich und zweideutig im Gesetz formuliert werden, zitiert der DBV Born. Dies müsse unbedingt vermieden werden, da bis zum vorgesehenen Inkrafttreten des Gesetzes zu Jahresbeginn 2009 für Landwirte und Berater wenig Zeit zur richtigen Umsetzung bleibt. Wie der 60-Jährige weiter betonte, erweisen sich nach jetzigem Stand sowohl Reinvestitionen veräußerten Betriebsvermögens als auch Umstrukturierungen landwirtschaftlicher Betriebe als erbschaftsteuerliche Problemfelder. Betriebe könnten zum Beispiel durch Überschreiten von Zukaufsgrenzen bei der Direktvermarktung, Überschreiten von Vieheinheitengrenzen in der Tierhaltung oder Erschließen neuer Einkommensquellen im Dienstleistungsbereich die Verschonung verlieren. Born wörtlich: "Wenn sich ein Schuhfabrikant steuerunschädlich in eine Computerfirma umwandeln kann, dann darf die Wurstherstellung eines tierhaltenden Betriebes oder die Investition in Urlaub auf dem Bauernhof nicht zur Erbschaftsteuernachzahlung führen." Auch müsse sichergestellt sein, dass insbesondere die Fälle der "gleitenden Hofübergabe", bei denen der Betrieb zunächst komplett an den Hofnachfolger verpachtet und später übergeben wird, ohne Komplikationen in die Verschonung einbezogen werden. Hier sollte man auf der Zielgeraden des Erbschaftsteuermarathons genau darauf achten, dass die Umsetzung des bestehenden politischen Willens zur Verschonung landwirtschaftlicher Verpachtungen gerade auch diese Fälle abdeckt, erklärte Born.

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