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Gewerbliches Vermögen problematisch bei Erbschaftsteuer

Zwar wird die Einigung auf die jetzt beschlossene Reform der Erbschaftsteuer allgemein begrüßt, jedoch weisen Steuerexperten darauf hin, dass die vorliegenden Formulierungen "teilweise kompliziert, mit heißer Nadel gestrickt und an der einen oder anderen Stelle auslegungsbedürftig" seien.

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Zwar wird die Einigung auf die jetzt beschlossene Reform der Erbschaftsteuer allgemein begrüßt, jedoch weisen Steuerexperten darauf hin, dass die vorliegenden Formulierungen "teilweise kompliziert, mit heißer Nadel gestrickt und an der einen oder anderen Stelle auslegungsbedürftig" seien. Als problematisch könnte sich nach einer ersten Einschätzung die steuerliche Behandlung einer Reinvestition von landwirtschaftlichem Vermögen in gewerbliches Vermögen erweisen. Laut dem Gesetzentwurf sollen die vorgesehenen Verschonungsregeln bei der Erbschaftsteuer nur für den landwirtschaftlich genutzten Betriebsteil gelten, nicht jedoch für den gewerblichen. Damit unterlägen Betriebe, die etwa durch Überschreiten der Vieheinheitengrenze gewerblich würden oder als gewerblich einzustufende Einkommensquellen erschließen, zumindest mit dem nicht mehr landwirtschaftlich genutzten Betriebsteil in vollem Umfang der Erbschaftsteuer. Unterschiedlich fällt hingegen die Bewertung der geplanten Einbeziehung verpachteter Flächen in die Verschonungsregeln bis zu einer Verpachtungsdauer von 15 Jahren aus. Während nach Ansicht von Steuerfachleuten die weit überwiegende Zahl der Fälle damit gelöst sei, nannte die Agrarexpertin der CSU-Landesgruppe, Marlene Mortler, diese Regelung problematisch. Grundsätzliche Kritik kam hingegen von den Liberalen. Der agrarpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Michael Goldmann, bezeichnete die geplante Reform als "mittelstands- und familienfeindlich". Die FDP-Fraktion prüfe daher alle politischen und rechtlichen Möglichkeiten, die Erbschaftsteuer noch zu verhindern.


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