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NRW-Landesregierung rückt von 5 ha Flächenverbrauchsziel ab

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dem Druck von Industrie und Handel nachgegeben. Ende April hat das Landeskabinett erste Korrekturen am Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Dabei hat sie die Bedeutung des Flächenverbrauchs herabgesetzt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die nordrhein-westfälische Landesregierung hat dem Druck von Industrie und Handel nachgegeben. Ende April hat das Landeskabinett erste Korrekturen am Entwurf des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Dabei hat sie die Bedeutung des Flächenverbrauchs herabgesetzt. Künftig wird es nicht mehr das verbindliche Ziel der Landesplanung sein, den Flächenverbrauch auf 5 ha pro Tag zu reduzieren, so wie es rot-grün in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart hatten.


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Die Inanspruchnahme von Fläche zu verringern wird zukünftig lediglich ein unverbindlicher Grundsatz bei der Planung sein, berichtet der Rheinsiche Landwirtschafts-Verband (RLV). Damit hätten Industrie und Handel ihre Interessen gegen die in der „Allianz für die Fläche“ verbündeten Partner durchgesetzt, zu denen auch Landwirtschaftsminister Remmel in der Vergangenheit stets gehörte.


„Es ist eine Frechheit, dass die rot-grüne Landtagsfraktion fast wöchentlich die Landwirtschaft in NRW für die Abnahme der Biodiversität an den Pranger stellt und gleichzeitig in rot-grüner Regierungsverantwortung einem maßlosen Flächenfraß Tür und Tor geöffnet wird.“, so RLV-Präsident Bernhard Conzen. Damit müsse das Land auch die Ziele ihrer erst kürzlich veröffentlichten Biodiversitätsstrategie auf den Prüfstand stellen. „Auf Beton wächst kein Brot und entwickelt sich erst recht kein Artenreichtum“, stellt Conzen fest.


Er sei bitter enttäuscht, dass die Regierungskoalition beim Flächenschutz wortbrüchig wird. Ausgerechnet im internationalen Jahr des Bodens gebe Nordrhein-Westfalen sein Ziel auf, die Inanspruchnahme landwirtschaftlicher Flächen für außerlandwirtschaftliche Verwendung auf 5 ha je Tag zu reduzieren. Umso wichtiger, so Conzen, sei es nun, bei der anstehenden Novelle des Landschaftsgesetzes nicht auch noch durch unangemessene Forderungen bei den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen den Druck auf landwirtschaftliche Flächen zu verschärfen.


Der RLV-Präsident forderte den Minister auf, einer qualitativen Aufwertung bestehender Naturschutzflächen Vorrang vor weiterem Flächenverbrauch durch Kompensationsmaßnahmen zu geben. Bevor man daran denke, die gute fachliche Praxis der Landwirtschaft weiterzuentwickeln, sei zunächst der intelligente Umgang mit der Fläche in den Mittelpunkt politischer Entscheidungen zu rücken, so Conzen.

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