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NRW: Opposition geht Schulze Föcking erneut wegen ihres Hofes an

Die Opposition im Düsseldorfer Landtag greift erneut NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking an. Ihre Aussage, nicht mehr Betriebsleiterin des Schweinemastbetriebes zu sein, sei nicht korrekt. Sie erhalte Pachtzahlungen und sei damit sehr wohl Eigentümerin des Hofes, heißt es.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Opposition im Düsseldorfer Landtag greift erneut NRW-Landwirtschaftsministerin Christina Schulze Föcking an. Ihre Aussage, nicht mehr Betriebsleiterin des Schweinemastbetriebes zu sein, sei nicht korrekt. Sie erhalte Pachtzahlungen und sei damit sehr wohl Eigentümerin des Hofes, heißt es.


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SPD-Umweltexperte André Stinka warf der Ministerin vor, die von ihr sofort zur Verteidigung vorgebrachte Trennung zwischen Amt und Privatem sei bisher nicht nachvollziehbar. „Wir wissen, dass sie keine Forke mehr in die Hand nimmt, wir wissen nicht, wie genau die Besitzverhältnisse sind.“ Das wolle die SPD im Landtag klären und dazu Grundbucheinträge heranziehen. Der Ministerin warf Stinka vor, sie habe mit „falscher Krisenbewältigung“ das Regierungsamt beschädigt. Er bezweifle, dass sie allen Bereichen gerecht werde.


Schulze Föcking (CDU) hingegen stellte klar, sie habe ihr „bäuerliches Anwesen“ an die Betriebe ihres Mannes verpachtet und erhalte eine „ergebnisunabhängige Pacht“. Alle „hoch persönlichen“ Details habe die Ministerehrenkommission vertraulich erhalten. Deren Prüfung dauert laut Staatskanzlei noch an.


Gutachten von eigenen Leuten erstellt?


SPD und Grüne kritisieren außerdem, dass die CDU-Politikerin Experten ihres eigenen Ministeriums mit der Bewertung von Vorwürfen gegen den Hof ihrer Familie beauftragt habe. Das sei Amtsmissbrauch. Grünen-Umweltpolitikerin Barbara Steffens meinte etwa, damit habe Schulze Föcking ihre weisungsabhängigen Mitarbeiter in Loyalitätskonflikte gebracht. Sie hätte ein externes Gutachten anfordern müssen.


Schulze Föcking kontert, dass die Fachabteilung unabhängig gearbeitet habe. „Von einem Weisungsrecht wurde kein Gebrauch gemacht“, betonte die Ministerin am Mittwoch im Umweltausschuss. Auch habe sie den Bericht nicht verändert. Es habe ja bei den Fällen von Schwanzbeißen nichts zu beschönigen gegeben, zitieren die Westfälischen Nachrichten aus der Debatte.


In den von Tierschützern mit unerlaubten Filmaufnahmen dokumentierten Folgen von Schwanzbeißerei hatten die Experten keine Verstöße gegen Tierschutzbestimmungen erkannt. Auch die Staatsanwaltschaft hat ihre Ermittlungen eingestellt.

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