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Pipeline-Gegner zeigen WLV und RLV an

Gegner der geplanten Zeelink-Gasleitung haben gegen den Westfälisch-Lippischen (WLV) und den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) Anzeige erstattet. Das Gasleitungs-Unternehmen Open Grid Europe aus Essen soll an beide Verbände für Beratungsleistungen insgesamt 178.000 € gezahlt haben.

Lesezeit: 2 Minuten

Gegner der geplanten Zeelink-Gasleitung haben gegen den Westfälisch-Lippischen (WLV) und den Rheinischen Landwirtschafts-Verband (RLV) Anzeige erstattet. Das Gasleitungs-Unternehmen Open Grid Europe aus Essen soll an beide Verbände für Beratungsleistungen insgesamt 178.000 € gezahlt haben. Trassengegner vermuten Bestechung bzw. Korruption.


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Für den Leitungsbau hat Zeelink mit den beiden Bauernverbänden eine Rahmenvereinbarung ausgehandelt. Darin sind unter anderem ein umfassender Bodenschutz und die Höhe der Entschädigung festgelegt. Für die Beratung und Betreuung der Mitglieder beim Aushandeln der Vereinbarungen hat das Gasleitungs-Unternehmen dem WLV 58.000 € und dem RLV 120.000 € gezahlt.


Der Sprecher der Initiative „Todes-Trasse – Nein danke“, Rainer Rehbein, hält solche Zahlungen „grundsätzlich, besonders aber in dieser Höhe für mehr als anrüchig“. Man könne sich nicht von den Mitgliedern für harte Verhandlungen beauftragen und bezahlen lassen und gleichzeitig „bei der Gegenseite die Tasche aufhalten“, heißt es in einer Pressemitteilung. Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftskriminalität in Düsseldorf soll nun ermitteln, ob es sich hier um einen Bestechungsfall handelt.


WLV und RLV weisen Vorwürfe zurück


Hubertus Schmitte und Rainer Friemel, Leiter der Rechtsabteilungen beim WLV in Münster und RLV in Bonn, weisen die Vorwürfe zurück. „Die Eigentümer und Bewirtschafter der Flächen haben einen gesetzlichen Anspruch auf Beratung und Übernahme dieser Beratungskosten durch den Leitungsbauer. Diese Beratungsleistung haben wir erbracht und dafür eine Aufwandserstattung von Zeelink erhalten“, sagte Schmitte gegenüber dem Wochenblatt für Landwirtschaft und Landleben.


Schmitte sieht der Anzeige, die sich gegen den Vorstand und die Geschäftsführung des WLV richtet, gelassen entgegen. Seit Jahren sei es gängige Praxis, dass der WLV Rahmenverträge für seine Mitglieder aushandele, um deren Interessen zu sichern. Dass die Gas- oder Stromleitungsbetreiber die Beratungskosten pauschal übernehmen, habe der Bundesgerichtshof in seiner Rechtsprechung bestätigt.



 

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