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Rentenbank ändert Referenzzinssatz

Zum 2.1.2013 wird der EU-Referenzzinssatz gesenkt. Dadurch ändern sich auch die beihilfefreien Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Frankfurt am Main. Außerdem verschieben sich die Termine für Zins- und Tilgungsbeginn. Des Weiteren wurde das Konditionenrundschreiben (s.u.) um Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von 4, 5, 6, 7 und 8 Jahren sowie einem 7-jährigen Ratendarlehen erweitert.

Lesezeit: 1 Minuten

Zum 2.1.2013 wird der EU-Referenzzinssatz gesenkt. Dadurch ändern sich auch die beihilfefreien Konditionen der Landwirtschaftlichen Rentenbank, Frankfurt am Main. Außerdem verschieben sich die Termine für Zins- und Tilgungsbeginn.


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Des Weiteren wurde das Konditionenrundschreiben (s.u.) um Annuitätendarlehen mit Laufzeiten von 4, 5, 6, 7 und 8 Jahren sowie einem 7-jährigen Ratendarlehen erweitert. Die übrigen Zinssätze vom 9.11.2012 behalten weiterhin ihre Gültigkeit.


Ab dem 2.1.2013 gelten die in folgender pdf genannten Konditionen bei den Programmkrediten.


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