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Sachsen ändert Antragstellung für Dürrehilfe 2018

Sachsens Agrarminister hat die Berechnung der Dürrehilfe geändert. Ab sofort werden die Erlöse aus der Tierhaltung nicht mehr miteingerechnet. Anders verhält es sich bei den dürrebedingte Schäden in der Tierhaltung, die weiterhin in die Berechnung einbezogen werden.

Lesezeit: 2 Minuten

Der Hauptgeschäftsführer des Sächsischen Landsbauernverbandes (SLB), Manfred Uhlemann, teilt mit, dass der Bund und der Freistaat vom SLB geforderte Korrekturen in der Berechnung der Dürrehilfe 2018 vorgenommen haben. Die Erlöse der Tierhaltung werden jetzt nicht mehr gegen den Dürreschaden gerechnet.

Am 14. November 2018 war Staatssekretär Dr. Frank Pfeil Gast im Landesvorstand des Sächsischen

Landesbauernverbandes e.V. Ein Hauptthema waren die Kriterien der Bund-Länder-Vereinbarung zur Dürrehilfe und deren Umsetzung in Sachsen. Der Vorstand wies dabei auf die differierende Anrechnung der Erlöse aus der Tierhaltung zwischen Sachsen gegenüber Sachsen-Anhalt und Brandenburg hin und forderte eine Gleichbehandlung zugunsten der sächsischen Betriebe.

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Dies war auch Gegenstand der kurzfristig einberufenen Beratung der Länder mit dem Bund am Freitag, den 16. November 2018, in Berlin. Im Ergebnis gab das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) dem Drängen der Länder auf Nichtanrechnung der Erlöse aus der Tierhaltung im Dürrehilfsprogramm nach. Im Ergebnis dessen hat das Sächsische Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft (SMUL) die Berechnung entsprechend geändert. Die Nichtanrechnung der Erlöse aus der Tierhaltung gilt mit sofortiger Wirkung. Anders verhält es sich bei den dürrebedingte Schäden in der Tierhaltung, die weiterhin in die Berechnung einzubeziehen sind.

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