Investitionswillige sächsische Agrarbetriebe können im Rahmen der aktuellen Runde des Beihilfeprogramms „Landwirtschaft, Innovation und Wissenstransfer“ noch bis zum 31. Januar 2016 Anträge auf Zuschüsse stellen.
Wie das Dresdner Landwirtschaftsministerium mitteilte, liegt der Fördersatz für Investitionsvorhaben im Regelfall bei 25 %, im Garten- und Weinbau bei 35 %. Vorgesehen sind darüber hinaus Zuschläge für besonders tierwohlorientierte Stallbauten in Höhe von 15 % sowie für Investitionen in benachteiligten Gebieten von 5 %.
Nach Angaben des Agrarressorts haben bisher 61 landwirtschaftliche Betriebe Fördermittel zur Modernisierung oder Erweiterung ihrer Betriebe in Anspruch genommen. Insgesamt wurden dabei Zuschüsse von 22,8 Mio Euro bewilligt. Mit dieser Summe sollen Gesamtinvestitionen von fast 75 Mio Euro angeschoben werden. Über die gesamte Förderperiode bis 2020 stehen laut Ministerium 202 Mio Euro für Zuschüsse zu Investitionen zur Verfügung. Die Mittel stammen aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und aus dem Haushalt des Freistaates Sachsen.