Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung in einem Antrag dazu auf, ein striktes Grünlandumbruchverbot in der Bundesrepublik durchzusetzen. Außerdem fordert sie 15 % des Gesamtvolumens der Direktzahlungen an die Landwirte zur Entwicklung der ländlichen Räume zu nutzen.
Mit diesem Geld sollen Maßnahmen finanziert werden, die den Zielen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten im Bereich Natura 2000, Anhangarten von Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie sowie Wasserrahmenrichtlinie dienen. Außerdem fordert die Fraktion, den Begriff Grünland unter Einschluss von Landschaftselementen praxisnäher zu definieren.
Die Forderungen im Detail
Die SPD-Fraktion fordert die Bundesregierung auf:
- ein striktes nationales Grünlandumbruchverbot als Greening-Anforderung durchzusetzen;
- die Möglichkeit zu nutzen, 15 % des Gesamtvolumens der Direktzahlungen an die deutsche Landwirtschaft für die Politik zur Entwicklung der ländlichen Räume zu nutzen und damit vor allem Maßnahmen zu finanzieren, die den Zielen der Europäischen Union und der Mitgliedstaaten im Bereich Natura 2000, Anhangarten von Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, Vogelschutzrichtlinie sowie Wasserrahmenrichtlinie dienen;
- Grünland unter Einschluss von Landschaftselementen praxisnäher zu definieren. Die Definition sollte sich an der des Europäischen Parlaments orientieren, die wie folgt lautet: „Dauergrünland und Dauerweideland: Flächen, die durch Einsaat oder auf natürliche Weise (Selbstaussaat) zum Anbau von Futterpflanzen, Grünpflanzen, Sträuchern und/oder Bäumen oder jeder anderen für Weiden geeigneten Art genutzt werden und nicht Bestandteil der Fruchtfolge des landwirtschaftlichen Betriebs sind und seit mindestens sieben Jahren nicht umgepflügt wurden; sie können auch andere Eigenschaften aufweisen, die für ihre Einstufung als Dauerweideland von Bedeutung sind“;
- einen Nutzungscode „landwirtschaftlich genutzte Naturschutzfläche“ zu schaffen, um die Ziele der europäischen und nationalen Biodiversitätsstrategien zu unterstützen, gleichzeitig Rechtssicherheit zu schaffen sowie den Verwaltungsaufwand, Sanktions- wie Anlastungsrisiken für Weidebetriebe und die Verwaltung zu mindern;
- eine Förderung naturschutzfachlich relevanter Flächen durch Mittel der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) zu ermöglichen, um damit die Ziele der EU im Naturschutz und in Richtung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) zu unterstützen;
- die Prämienfähigkeit eindeutig zu definieren, um Flächen einzubeziehen, die der Zielsetzung nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie, der Vogelschutzrichtlinie und der Wasserrahmenrichtlinie dienen;
- die Programme zur Erhaltung und Förderung extensiver Weidenutzung und der Finanzierung von Weideinfrastruktur im Rahmen der „Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes“ (GAK) und der „Gemeinsamen Agrarpolitik“ (GAP) auszubauen;
- die Möglichkeit zu nutzen, im Rahmen der Flächenprämie mit einer sogenannten Weideprämie den Weidegang zu fördern.
Bisherige Grünlandförderung hat nichts gebracht
In ihrer Begründung weist die SPD-Fraktion ausführlich auf die große Bedeutung der etwa 5 Mio. ha Dauergrünland in Deutschland hin (30 % der gesamten Agrarfläche). Ziel müsse daher der Erhalt sein.
Täglich würden durchschnittlich etwa 80 ha land- und forstwirtschaftliche Fläche durch Infrastrukturprojekte und andere Bauvorhaben versiegelt. Auch der im Rahmen des Erneuerbaren-Energie-Gesetzes geförderte Anbau von Biomasse zur Erzeugung von Energie erhöht laut der SPD den Druck auf die Milchvieh- und Grünlandbetriebe. Vielerorts komme es daher zu Grünlandumbrüchen und zur Umwandlung von Grünland in Ackerland.
Der Grünland-Verlust lag im Bundesdurchschnitt in dem Zeitraum von 2003 bis 2012 bei 3,6 %. Auf regionaler Ebene sind die Verluste zum Teil noch deutlich größer. So würden die Bundesländer Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Nordrhein-Westfalen Grünland- Verluste von über 5 % aufweisen. Diese Zahlen belegen nach Ansicht der Sozialdemokraten, dass die gegenwärtige Förderung von Grünland im Rahmen von Agrarumweltmaßnahmen und vertraglichen Naturschutzprogrammen nicht ausreichend sind. Auch der auf europäischer Ebene diskutierte Vorschlag, den Umbruch von Dauergrünland im Betrieb künftig auf höchstens 5 % zu begrenzen, sei unzureichend. (ad)