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topplus Ausnahmen in 2023

Stilllegung und Fruchtwechsel: Agrarminister segnen GAP-Ausnahmen ab

Nachdem Cem Özdemir seinen Länder-Kollegen einen Vorschlag für zeitlich begrenzte Ausnahmen der GAP-Auflagen im Jahr 2023 unterbreitet hat, haben diese nun zugestimmt.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Länderagrarminister haben die Aufhebung der Fruchtwechsel- und der Stilllegungspflicht im Rahmen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zur Ernte 2023 abgesegnet. Damit setzen sie Standards zum „guten landwirtschaftlichen und ökologischen Zustand“ (GLÖZ) 7 und 8 für ein Jahr aus. Im Nachgang zur Sonder-Agrarministerkonferenz (AMK) hatte Bundeslandwirtschaftsminister, Cem Özdemir, seinen Länder-Kollegen einen Umlaufbeschluss zu den GAP-Ausnahmen unterbreitet, den diese nun einstimmig angenommen haben.

Schulze: Beschluss „Zeichen der Solidarität“

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Das geht aus einer Pressemitteilung des Landwirtschaftsministeriums in Sachsen-Anhalt hervor. Der sachsen-anhaltische Agrarminister, Sven Schulze, ist aktuell Vorsitzender der Agrarministerkonferenz. Schulze sagte zum Beschluss der Agrarminister: „Ich begrüße den einstimmigen Beschluss von Bund und Ländern. Damit leistet Deutschland einen wichtigen Beitrag zur weltweiten Ernährungssicherheit und setzt ein Zeichen der Solidarität in Zeiten knapper Ressourcen.“

Konkrete Umsetzung folgt

Laut dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) folgt nun die rechtliche Umsetzung des Beschlusses. Rechtsverbindlich gelten die Ausnahmen erst dann, wenn der Bundesrat eine entsprechenden Verordnung verabschiedet hat. Laut BMEL, rechnet das Ministerium damit im Herbst. Nach dem Votum der Agrarminister gilt das jedoch als Formsache.

Kritik an Özdemir

Die Europäische Kommission hatte den Mitgliedsstaaten mittels einen Vorschlag zur Aussetzung von GLÖZ 7 und GLÖZ 8 unterbreitet. Die Länder-Minister diskutierten den Vorschlag im Rahmen der Sonder-AMK Ende Juli in Magdeburg. „Bundesminister Özdemir hat nun unter Zugzwang einen Vorschlag unterbreitet, der bereits auf der AMK diskutiert und mehrheitlich gefordert worden war“, so Minister Sven Schulze. „Diese Entscheidung war längst überfällig. Unsere Landwirtinnen und Landwirte haben jetzt endlich Planungssicherheit.“

Was sieht der Beschluss der Minister genau vor?

Konkret heißt es in einer Presseerklärung des BMEL von Anfang August:

  • Die erstmalige verpflichtende Flächenstilllegung soll im kommenden Jahr ausgesetzt werden. Stattdessen soll weiterhin ein landwirtschaftlicher Anbau möglich sein, allerdings nur von Getreide (ohne Mais), Sonnenblumen und Hülsenfrüchte (ohne Soja). Das gilt nur für die Flächen, die nicht bereits 2021 und 2022 als brachliegendes Ackerland ausgewiesen waren. Die bestehenden Artenvielfaltsflächen werden dadurch weiterhin geschützt und können ihre Leistung für Natur- und Artenschutz sowie eine nachhaltige Landwirtschaft erbringen.
  • Die Regelung zum Fruchtwechsel soll einmalig im Jahr 2023 ausgesetzt werden. Damit können Landwirtinnen und Landwirte in Deutschland auch im Jahr 2023 Weizen nach Weizen anbauen.

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