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Streit um Hofabgabeklausel: Beiträge würden drastisch steigen

Der Unmut bei den Bauern über die Hofabgabeklausel wächst, viele denken über juristische Schritte nach. Sie fordern generell eine Rente ab einem bestimmten Alter (wir berichteten).

Lesezeit: 3 Minuten

Der Unmut bei den Bauern über die Hofabgabeklausel wächst, viele denken über juristische Schritte nach. Sie fordern generell eine Rente ab einem bestimmten Alter (wir berichteten). Im aktuellen Wochenblatt Westfalen-Lippe warnt jedoch der Sozialreferent des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes (WLV), Ulrich Kock, vor überschnellem Handeln.


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2008 hat der Bund 2,28 Mrd. Euro an die Alterskassen überwiesen. Demgegenüber hätten die versicherten Landwirte und Bäuerinnen an Beiträgen "nur" 680 Mio. Euro aufgebracht, so Kock. Seit Jahrzehnten sei es parteiübergreifend politischer Wille, dass die Bundesmittel auch dazu beitragen sollten, dass ältere Landwirte ihre Höfe beizeiten abgeben und so eine leistungsfähige Agrarstruktur geschaffen werde. Zweimal schon habe das Bundesverfassungsgericht die Hofabgabeklausel als rechtmäßig erklärt. "Wenn sich der DBV für eine Abschaffung einsetzt, laufen wir Gefahr, dass die gesamte Altersabsicherung der Landwirte auf den Prüfstand kommt oder die Beiträge der aktiven Landwirte um das Drei- bis Vierfache steigen", warnt der Fachmann. Kock räumt jedoch ein, dass es Problemfälle in der Praxis gibt. Zum Beispiel dürfe ein Altersrentner keine gewerbliche Tierhaltung betreiben oder eine landwirtschaftliche KG weiterführen. Auch der Zwang, Waldflächen oberhalb der Grenze von 12,5 ha abgeben zu müssen, stoße in der Praxis zu Recht auf Kritik. Würde der Zwang zur Hofabgabe nicht mehr bestehen, müssten die Rentenbezieher unter Umständen weiter hohe Beiträge an ihre Krankenkasse zahlen, so Kock. Im Übrigen verwies der Sozialreferent auf eine jüngste Befragung in den eigenen Reihen hin: "Bei etwa 95 % aller Hofübertragungen ist die Abgabeklausel kein Thema." Kreislandwirt Werner Seeger aus Herford, der die Diskussion ins Rollen gebracht hat und aktuell juristische Schritte prüft, wies laut dem Wochenblatt darauf hin, dass die derzeitige Regelung vielen älteren Landwirten unter den Nägeln brennt. Nach dem Bericht am 8.10.09 habe er bundesweit Anrufe von Betroffenen erhalten. Wer 40 oder 45 Jahre eingezahlt habe und dann mit 65 Jahren keine Rente bekomme, fühle sich betrogen. Auf vielen kleinen und mittleren Höfen fehlten die Hofnachfolger. Als Ausweg würden oft Scheinverträge geschlossen. Das aber sei in einem Rechtsstaat keine Lösung, meint Seeger.


Hans-Jürgen Kleimann, Vorsitzender des LSV-Trägers NRW wies die Kritik zurück. Er schlug jedoch vor, eine Härtefallregelung ins Gesetz aufzunehmen, um bestimmte Fälle unbürokratisch lösen zu können. WLV-Geschäftsführer Werner Gehring riet den Landwirten, eventuell mit einem Höla-Absolventen eine GbR zu bilden und ihn als Nachfolger auf den Hof zu holen. Ende Oktober will sich nun der DBV mit der Hofabgabeklausel beschäftigen.


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