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Streit um Landesnaturschutzgesetz NRW hält an

Beim Grundbesitzerverband NRW in Arnsberg haben kürzlich die umweltpolitischen Sprecher der im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Fraktionen über das umstrittene Landesnaturschutzgesetz gesprochen. Laut dem Verband sind die unterschiedlichen Auffassungen erneut klar hervorgetreten.

Lesezeit: 4 Minuten

Beim Grundbesitzerverband NRW in Arnsberg haben kürzlich die umweltpolitischen Sprecher der im nordrhein-westfälischen Landtag vertretenen Fraktionen über das umstrittene Landesnaturschutzgesetz gesprochen. Laut dem Verband sind die unterschiedlichen Auffassungen erneut klar hervorgetreten.


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Während Manfred Krick (SPD) und Norwich Rüße (Grüne) die von der Landesregierung geplante Novellierung, die in Teilen wie den Biotopflächen weit über Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgeht, fordern und die Rolle des ehrenamtlichen Naturschutzes bei Planungsvorhaben künftig stärken wollen, warnten Rainer Deppe (CDU) und Henning Höne (FDP) vor Alleingängen in NRW und plädierten für mehr Kooperation und Vertragsnaturschutz.


Zu einem Kurswechsel in der Naturschutzpolitik rief der Vorsitzende des Grundbesitzerverbandes NRW, Max Freiherr von Elverfeldt, die Landesregierung auf. Statt Land- und Forstwirte in NRW ständig mit neuen Gesetzen und Novellierungen zu konfrontieren, sei es an der Zeit, auf die breite Kritik des ländlichen Raums zu hören und zu einer Naturschutzpolitik zurückzukehren, die alle mitnehme.


Krick betonte, die SPD nehme diese Kritik ernst und kündigte eine bereits im Kabinett beschlossene überarbeitete Fassung des geplanten Landesnaturschutzgesetztes an. Darin, so Rüße von den Grünen, werden die von Umweltminister Remmel Anfang des Jahres in einem Brief an die Naturschutzverbände des ländlichen Raumes enthaltenen Vorschläge eingearbeitet sein.


Allzu viel Glauben dazu wollte sich bei den Vertretern der Opposition nicht einstellen. Deppe und Höne verwiesen auf die aus ihrer Sicht unzureichende Berücksichtigung von Vorstellungen der Opposition sowie der Betroffenen bei dem jüngst verabschiedeten Landeswassergesetz und dem Landesjagdgesetz.


Besonders deutlich wurden die unterschiedlichen Positionen der Parteien im Naturschutz bei den Themen Biotopverbund und der Mitwirkung von Umweltschutzorganisationen sowie im Vertragsnaturschutz. So will die Landesregierung künftig 15% der Landesfläche als Biotopverbund ausweisen, während das Bundesnaturschutzgesetz an der Stelle 10% vorsieht. Daran solle man sich orientieren, so Deppe und Höne übereinstimmend.


Eine konsequente Umsetzung der 15%-Zielvorgabe in NRW habe ansonsten zu Folge, dass die derzeitige Biotopfläche in NRW quasi verdoppelt werden müsse. Dies sei nicht zu leisten, zumal es landesweit in den Regionen große Unterschiede gebe. Dies räumte auch Rüße ein und führte aus, dass der Artenrückgang in den landwirtschaftlich genutzten Räumen der Ebene wie im Münsterland ein ganz anderes Maß habe als in den Mittelgebirgsregionen wie Ost- und Südwestfalen. Dort kehren inzwischen viele zuvor verschwundene Arten zurück, so Deppe.


Gleichwohl habe man Verantwortung für die Artenvielfalt in einer Kulturlandschaft, die es zu bewahren gelte. Gestaltungsräume und Mittspracherechte für alle Beteiligten sieht Krick dabei insbesondere bei den Landschaftsplänen, auf deren Fortschreibung sich die Landesregierung u.a. konzentrieren wolle.


Kritik von FDP und CDU sowie den Zuhörern erfuhr die geplante künftige Rolle von Naturschutzvereinigungen in den Landschaftsbeiräten. Deren Rolle solle künftig gestärkt werden, so Rüße. Sie bekämen keine hoheitlichen Aufgaben, so Krick, seien aber durch ihr Mitwirkungsrecht gleichwohl Träger öffentlicher Belange.


Deppe und Höne gehen diese Vorschläge zu weit. Auch verweisen sie auf Mängel im Datenschutz sowie die diesbezüglich gängige Praxis der Zusammenarbeit der Landesregierung mit nur vier Naturschutzverbänden. Auf Bundesebene habe man knapp 30 Naturschutzverbände als Ansprechpartner, so Deppe, der an die Landesregierung hier zu mehr Offenheit in der Frage appellierte.


Deutlichen Widerstand kündigte er für die im Gesetz vorgesehenen Vorkaufsrechte für Naturschutzorganisationen und öffentliche Träger bei Grünlandflächen an. Auch seien die Belange von Land- und Forstwirten sowie Grundbesitzern nicht genügend berücksichtigt, so Höne, der sich hier von SPD und Grünen die Bereitschaft zu einer Zusammenarbeit auf Augenhöhe wünscht.


Elverfeldt sowie die Mitglieder des „Aktionsbündnis ländlicher Raum“ – darunter auch der GBV – erneuerten ihre Kritik an der von der Landesregierung angestrebten Novellierung des Naturschutzgesetzes NRW. Ihre Kritik richte sich dabei nicht nur gegen einzelne Sachverhalte, sondern gegen die grundsätzliche Vorgehensweise von Umweltminister Johannes Remmel (Grüne).


Statt die Kritik und Anliegen der Betroffenen ernst zu nehmen, bleibe Minister Remmel stur bei seiner Linie der Bevorzugung seiner Wählerklientel. Dabei vertrete das Aktionsbündnis mit über 600.000 Personen 50x mehr Mitglieder als die Grünen in NRW, bemerkte Elverfeldt. „Die Novellierung des Landesnaturschutzgesetzes gehört zurück in die Schublade der Grundsatzabteilung des Umweltministeriums“, forderte er. „Statt über das Ordnungsrecht muss Naturschutz in Kooperation mit den Beteiligten erfolgen.“ Die Hand des Verbandes bleibe ausgestreckt, so Elverfeldt. Nur müsse der Minister die Angebote zum konstruktiven Dialog auch annehmen und nicht weiter seine Alleingänge fortsetzen.

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