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Tod des Verpächtermodells

Verpachten Sie ein Gebäude, dürfen Sie neuerdings nicht mehr auf die Umsatzsteuerfreiheit verzichten und Vorsteuern geltend machen, wenn Ihr Pächter pauschaliert. Wir erklären, was Sie beachten müssen, damit Sie nicht in eine Steuerfalle tappen.

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