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TTIP bietet Chancen für den Agrarhandel

Die größten Vorteile eines FReihandelsabkommen zwischen der Europäischen Union und den USA liegen nicht in Zollsenkungen. Gerade auch für die hiesige Agrar- und Ernährungswirtschaft dürfte die gegenseitige Anerkennung von Standards und ähnlichen Instrumenten einen beträchtlichen Nutzen bringen.

Lesezeit: 3 Minuten

Die größten Vorteile einer Transatlantischen Handels- und Investitionspartnerschaft (TTIP) zwischen der Europäischen Union und den Vereinigten Staaten liegen nicht in Zollsenkungen. Gerade auch für die hiesige Agrar- und Ernährungswirtschaft dürfte die gegenseitige Anerkennung von Standards und ähnlichen ordnungspolitischen Instrumenten einen beträchtlichen Nutzen bringen.


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Das hat der Leiter der Brüsseler Generaldirektion Landwirtschaft und ländliche Entwicklung, Dr. Jerzy Plewa, im Gespräch mit AGRA-EUROPE, unterstrichen.


„Wir reden oft nur über mögliche Nachteile einer Marktöffnung durch zusätzliche Konkurrenz, beispielsweise bei Rindfleisch. Aber das ist nicht die ganze Wahrheit, denn wir haben durchaus auch offensive Interessen im Agrarbereich“, erklärte Plewa. Europa sei im Milchbereich „ziemlich wettbewerbsfähig“, erhalte für die Vermarktung seiner Milchprodukte auf dem US-Markt jedoch nicht die notwendige Auszeichnung mit dem „Grade A“, da es keine gegenseitige Anerkennung der Hygienestandards gebe.


Europäisches Obst und Gemüse seien von höchster Qualität, würden aber nicht in die USA exportiert, weil das Zulassungsverfahren Jahre dauere. Plewa will hier nicht von Protektionismus sprechen. „Aber ich würde schon sagen, dass es im Ergebnis keinen Marktzugang gibt. Also ist es eine Handelshürde“, meint der Pole.


Die europäischen Erzeuger würden gerne Ost und Gemüse für den US-Markt produzieren. Es sei schwierig, ihnen zu erklären, warum sie viele Jahre auf eine Zulassung warten müssten. Da bringe auch ein Null-Zollsatz nichts. Bereits heute seien die durchschnittlichen Zölle auf Agrarprodukte relativ niedrig, nämlich 6,6 % auf Seiten der USA und 12,8 % in der EU.


Noch keine Zahlen


Ein weiteres Problem sei, dass die USA die EU nicht als Einheit betrachteten, sondern jeder Mitgliedstaat einen eigenen Antrag stellen müsse, so der Generaldirektor. Die EU behandele hingegen alle 50 Bundesstaaten der USA gleich.


Plewa erinnert daran, dass die USA bislang lediglich Rindfleischimporte aus Irland wiederzugelassen hätten. Zahlreiche andere EU-Länder warteten jedoch noch immer auf das grüne Licht, obwohl Washington die Veterinärvorschriften zur Bovinen Spongiformen Enzephalopathie (BSE) mittlerweile an internationale Standards angepasst habe.


„Wenn die USA eine ehrgeizige Verringerung ihrer nichttarifären Handelshemmnisse anbieten, sind wir bereit, uns zu revanchieren“, betont Plewa. Für heikle Produkte wie Rindfleisch werde man Zollkontingente einrichten.


In diesen Zusammenhang stellt der Generaldirektor fest, dass man noch nicht über konkrete Quotenmengen spreche: „So weit sind wir noch nicht.“ Den jahrelangen Streit über masthormonbehandeltes Fleisch sieht er als beendet an und verweist auf die 2009 erzielte Einigung, nach der die USA auf Strafzölle verzichten, wenn die EU sich schrittweise für Rindfleisch öffnet, das ohne Masthormone erzeugt wurde.


Die zollfreie Quote ist im Übrigen nicht auf US-Fleisch beschränkt, sondern wird beispielsweise auch von Australien und Kanada bedient. Sie betrug zunächst 20 000 t und wurde nach und nach auf 48 200 t erhöht. Am 1. August 2015 ist die Übereinkunft in ihre sogenannte „dritte Phase“ eingetreten, die vorerst keine Änderung dieser Mengen vorsieht. Plewa will nicht ausschließen, dass es im Rahmen von TTIP zu einer langfristigen Importregelung für masthormonfreies US-Rindfleisch kommen könnte. (AgE)

 

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