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Über 50 Änderungswünsche bei Arzneimittelnovelle

Die Vorstellungen der Bundesregierung zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung gehen den Ländern nicht weit genug. In einer Sondersitzung verständigte sich der Agrarausschuss Anfang dieser Woche auf mehr als 50 Änderungsanträge zu dem vorgelegten Entwurf für eine Novelle des Arzneimittelgesetzes.

Lesezeit: 2 Minuten

Die Vorstellungen der Bundesregierung zur Reduzierung des Antibiotikaeinsatzes in der Tierhaltung gehen den Ländern nicht weit genug. In einer Sondersitzung verständigte sich der Agrarausschuss Anfang dieser Woche auf mehr als 50 Änderungsanträge zu dem vorgelegten Entwurf für eine Novelle des Arzneimittelgesetzes.


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Ein Teil der Anträge zielt auf die künftig geforderten Angaben der Betriebsleiter zum Antibiotikaeinsatz in ihren Beständen, die über die Frage der Therapiehäufigkeit hinausgehen. Für die Bundesregierung ist dies unter Hinweis auf die Grundrechte der Betroffenen allerdings ebenso wenig akzeptabel wie die Forderung, den Tierarzt hauptverantwortlich in die Meldepflicht einzubinden.


Nicht zuständig sieht sich der Bund im Hinblick auf die angemahnten Vorschriften für die vorgesehene zentrale Datenbank der Länder. Deren Ausgestaltung sei Sache der Länder und falle nicht in die Zuständigkeit des Bundes, heißt es im Agrarressort in Berlin.


Keine Mehrheit fand indes ein Länderantrag, die geplanten Maßnahmen zur Antibiotika-Reduzierung nicht nur auf die Tiermast zu konzentrieren, sondern sämtliche Tierhaltungsbetriebe ab einer bestimmten Größe in die Meldepflicht einzubeziehen. Der Bundesrat wird aller Voraussicht nach am 2. November zu dem Gesetzentwurf Stellung nehmen. (AgE)



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