Der Umweltausschuss im Europaparlament will erreichen, dass Honig bereits mit sehr geringen Mengen von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) entsprechend gekennzeichnet werden muss. In diesem Zusammenhang sprach sich der Ausschuss vergangene Woche für grundlegende Änderungen eines Entwurfs der Europäischen Kommission aus.
Die Brüsseler Behörde hatte bereits 2012 den Vorschlag gemacht, Pollen in Honig als natürlichen Bestandteil und nicht als Zutat zu werten. Damit soll vor allem die Notwendigkeit einer Zutatenliste für Honig vermieden werden. Nebeneffekt wäre jedoch, dass Honig, der transgenen Pollen enthält, nicht entsprechend gekennzeichnet werden müsste, da Pollen in der Regel weniger als 0,5 % des Endprodukts ausmacht und damit von vorneherein unterhalb der Schwelle von 0,9 % bleibt.
Derzeit ist die Rechtslage nicht eindeutig; ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) von 2011 sieht Pollen jedoch in Ermangelung anderer Regelungen als Zutat an. In dem Fall ging es um Honig, der geringe Mengen des Pollens der transgenen Maislinie MON810 enthält.
Der Umweltausschuss plädiert jetzt jedoch im Konfrontationskurs zur Kommission, Pollen ausdrücklich als Zutat zu betrachten; dann müsste Honig bereits als gentechnisch verändert gekennzeichnet werden, wenn das transgene Material im Pollenanteil 0,9 % überschreitet - also einen Wert im einstelligen Milligrammbereich bezogen auf 100 g Honig. Am Verzicht auf eine Zutatenliste halten die Abgeordneten fest; er soll über eine Ausnahmeregelung garantiert werden.
Die konservative Berichterstatterin Julie Girling, die um Unterstützung für den Kommissionsvorschlag geworben hatte, zeigte sich vom Ausschussvotum enttäuscht und befürchtet Rechtsunsicherheit für den Honigsektor, der „im Kreuzzug gegen die Gentechnik zum Kollateralschaden geworden ist“. Die Britin hofft auf andere Mehrheiten im Plenum. Dort wird voraussichtlich im Februar 2014 über die Vorlage abgestimmt. (AgE)