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Verkehrsministerium will landwirtschaftliche Transportfahrzeuge besser stellen

Das Bundesverkehrsministerium will land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von den Erfordernissen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) dauerhaft ausnehmen. Die landwirtschaftlichen Verbände begrüßen die angestrebten Lösungen.

Lesezeit: 2 Minuten

Das Bundesverkehrsministerium will land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von den Erfordernissen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) dauerhaft ausnehmen. Die landwirtschaftlichen Verbände begrüßen die angestrebten Lösungen für land- und forstwirtschaftliche Transporte.

 

Bundesverband Lohnunternehmen (BLU), Bundesverband der Maschinenringe (BMR) und Deutscher Bauernverband (DBV) begrüßen die Entscheidung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI), land- oder forstwirtschaftliche Fahrzeuge (lof-Fahrzeuge) mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h von den Erfordernissen des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG) dauerhaft ausnehmen zu wollen.

 

Bestehende gesetzliche Regelungen zu Landwirtschaft und Maschinenringen sollen davon unberührt bleiben. Über die vorgesehene Änderung des GüKG soll insbesondere Rechtsklarheit geschaffen werden. Die Verbände gehen davon aus, dass unter diese Regelung alle lof-Fahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von 40 km/h fallen, soweit sie land- oder forstwirtschaftliche Erzeugnisse oder -Bedarfsgüter transportieren.

 

Dies würde eine enorme Vereinfachung gegenüber bestehenden Regelungen bedeuten. Bis die angekündigte Änderung unter Dach und Fach ist, soll die bestehende und bislang bis 31. Mai befristete Ausnahmeregelung weiter gelten. BLU, BMR und DBV begrüßen dies, werden sich in den jetzt anstehenden Gesetzgebungsprozess einbringen und dabei auf praxisgerechte Lösungen drängen.

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