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Urteil nach Feuer

Versicherung verweigert bei falscher Heu- und Strohlagerung volle Kostenerstattung

Burkhard Fry von der Landwirtschaftskammer NRW gibt Tipps zur richtigen Heu/Stroh-Lagerung. Weil die Versicherung Ihnen nach einem Brand daraus einen Strick drehen kann.

Lesezeit: 2 Minuten

Wenn Sie Heu und Stroh nicht fachgemäß lagern und es zu einem Brand kommt, kann Ihre Versicherung die Zahlung verweigern. Das zeigt ein aktueller Beschluss des Oberlandesgerichts Braunschweig (Az.:11 U 68/19). Danach sind Versicherer im Recht, wenn sie Feuerschäden, verursacht durch unsachgemäße Lagerung, nicht vollständig ersetzen.

Im konkreten Fall hatte der Landwirt einen Schaden von 455.000 €, bekam jedoch nur 355.000 € ersetzt. Er hatte, nach Meinung des Gerichts, Temperaturkontrollen nicht fachgerecht durchgeführt. So hätte er jeden Ballen erreichbar lagern müssen, um eine Temperaturmessung regelmäßig durchzuführen.

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Versicherer schließen sich dieser Einschätzung an. Landwirte sollten daher unbedingt die Sicherheitsvorschriften in den Policen ihrer Versicherung prüfen und befolgen. Wichtig: Diese sind nicht überall gleich. Grundsätzlich gilt aber:

  • Lagern Sie die Heu- oder Strohballen so ein, dass alle erreichbar sind.
  • Prüfen Sie in den ersten zwei Wochen täglich mit einem geeigneten Messgerät das Heu auf Selbstentzündung und rufen Sie bei mehr als 60 Grad die Feuerwehr.
  • Protokollieren Sie die Messungen.
  • Die Lagerung von Stroh unter Vordächern ist in der Regel nicht zulässig. Das Strohlager im Freien muss einen Mindestabstand von 50 m zu Gebäuden mit brennbaren Umfassungswänden und Waldgrundstücken und 25 m zu sonstigen Gebäuden, Stromleitungen, öffentlichen Verkehrswegen und Bahngleisen einhalten.
  • Halten Sie beim Abstellen von Arbeitsmaschinen z.B. zu Heu/Stroh einen Mindestabstand von 2 m ein.

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