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Verwaltungsgericht hält Schießnachweis für verfassungswidrig

Das Verwaltungsgericht Arnsberg hält eine Regelung aus dem vor gut einem Jahr in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Ökologischen Jagdgesetz (ÖJG) für verfassungswidrig. Das Gericht hat das Klageverfahren nun ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen.

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Das Verwaltungsgericht Arnsberg hält eine Regelung aus dem vor gut einem Jahr in Kraft getretenen nordrhein-westfälischen Ökologischen Jagdgesetz (ÖJG) für verfassungswidrig. Das Gericht hat das Klageverfahren nun ausgesetzt, um die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu der Frage einzuholen.


Wie ein Sprecher des Verwaltungsgerichts gegenüber AGRA-EUROPE auf Anfrage erläuterte, wird in der entsprechenden Bestimmung der jährlich zu wiederholende Schießfertigungsnachweis für die Bewegungsjagd auf Schalenwild angeordnet, der zusätzlich zum Jagdschein als Voraussetzung für die Ausübung einer solchen Jagd gelte.


Das Gericht halte die entsprechende landesrechtliche Regelung für verfassungswidrig, da dem Land Nordrhein-Westfalen insoweit die Gesetzgebungskompetenz fehle. Der Bund habe mit dem Erfordernis des Jagdscheins im Bundesjagdgesetz eine abschließende Regelung getroffen, so der Sprecher. Dies sehe das Land anders.


Kläger ist laut Verwaltungsgericht Arnsberg ein Jäger aus dem Münsterland, der zu einer im November 2015 im Hochsauerlandkreis geplanten Jagd eingeladen hatte und dabei auf die Erforderlichkeit unter anderem eines aktuellen Schießnachweises hingewiesen worden war. Daran habe sich ein Schriftwechsel zwischen dem klagenden Jäger und dem beklagten Hochsauerlandkreis angeschlossen, der zu dem Klageverfahren geführt habe.


Das Land Nordrhein-Westfalen, das durch das Landwirtschaftsministerium vertreten werde, sei zu dem Verfahren beigeladen worden. Bereits im Mai waren zwei Verfassungsbeschwerden gegen das LJG in Karlsruhe eingegangen, die vom Landesjagdverband (LJV) Nordrhein-Westfalen unterstützt werden.


Verbandspräsident Ralph Müller-Schallenberg betonte jetzt in einer Reaktion, dass durch den Vorlagebeschluss des Verwaltungsgerichts die Rechtsposition des LJV durch unabhängige Richter „eindrucksvoll bestätigt“ werde. Nach seinen Worten sind die nordrhein-westfälische Landesregierung und ihre Landtagsmehrheit dabei, „die Kette ihrer Verfassungsverstöße um das Jagdrecht zu verlängern“.

Alfons Deter Alfons Deter

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