Viehhändler in Deutschland verlangen, dass die zulässige Höhe der Lkw für den Transport von Schlachttieren auf 4,20 m heraufgesetzt wird. Für ihr Anliegen warben der Bundesverband Vieh und Fleisch (BVVF) und die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR) vergangene Woche bei Bundestagsabgeordneten.
Bislang gilt ein Limit von 4 m. Ausnahmen sind zwar möglich, laut Stellungnahmen aus den Bundesländern sollen diese aber nicht auf Viehtransporter angewandt werden. So heißt es in einem Schreiben des hessischen Wirtschaftsministeriums, Ausnahmen dürften laut Straßenverkehrszulassungsordnung nur dann erteilt werden, wenn dies wegen des beförderten Ladeguts zwingend notwendig sei. Diese Voraussetzung sei bei der zweistöckigen Beförderung von Rindern nicht erfüllt. Für allgemeine Ausnahmen ist im Übrigen das Bundesverkehrsministerium zuständig, das sich gegenüber der Branche bisher bedeckt gehalten hat.
ADR und BVVF berufen sich auf Ausnahmen für den Transport von Autoteilen und von Seecontainern, bei denen die Fahrzeughöhe 4,20 m betragen darf. Hintergrund für die Forderungen ist das „Handbuch Tiertransporte“ der Länderarbeitsgruppe Tierschutz, das seit Mai 2011 einen Passus enthält, wonach bei unbehornten Rindern ein Abstand zur Decke und deren Bauteilen von 20 cm einzuhalten ist. Messpunkt ist der höchste Punkt der Rückenlinie. Bei Schweinen und Schafen haben es bei eingeschalteten Ventilatoren 15 cm, ohne Ventilatoren jedoch 30 cm Abstand über der Rückenlinie zu sein.
Unterstützung findet der Vorstoß aus dem Viehhandel beim Obmann der CDU/CSU im Ernährungsausschuss des Bundestages, Alois Gerig. Der Abgeordnete für den Landkreis Odenwald-Tauber verweist darauf, dass auch Containerfahrzeuge eine Höhe von 4,20 m erreichen dürfen. „Wir wollen eine Initiative starten, um hier zu Verbesserungen für die Viehhändler zu kommen“, kündigte Gerig an, der Bundesregelungen für den Tiertransport in diesem Bereich für sinnvoll hält. (AgE)