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Westwind legt im Landvolk-Verfahren Berufung ein

Das Unternehmen Westwind und dessen Gründer und Geschäftsführer Gerard Meindertsma haben gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 15. Februar 2016 Berufung eingelegt. Westwind-Geschäftsführer Gerard Meindertsma: „Wir können das Urteil in der vorliegenden Form keinesfalls akzeptieren.

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Das Unternehmen Westwind und dessen Gründer und Geschäftsführer Gerard Meindertsma haben gegen das Urteil des Landgerichts Verden vom 15. Februar 2016 Berufung eingelegt.


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Westwind-Geschäftsführer Gerard Meindertsma: „Wir können das Urteil in der vorliegenden Form keinesfalls akzeptieren. Es ist das Ergebnis eines Verfahrens, in dem wichtige Beweisanträge schlicht übergangen und Sachverständige nicht gehört wurden, die vor Gericht einen Beitrag zum besseren Verständnis der komplexen Materie hätten leisten können. Damit blieben entscheidende Aspekte unberücksichtigt. Wir hoffen jetzt auf ein Berufungsverfahren, das der Komplexität der zugrundeliegenden Sachverhalte gerecht wird.“


Westwind steht unverändert auf dem Standpunkt, bei allen Geschäften mit dem Landvolk Diepholz und dessen ehemaligem Vorsitzenden Lothar Lampe rechtlich einwandfrei gehandelt zu haben. Gerard Meindertsma: „Die im Raum stehenden Vorwürfe, wir hätten das Landvolk geschädigt, sind alle widerlegbar, und wir weisen sie klar zurück. Im Gegenteil: Durch das Engagement in der Windenergie sind in der gesamten Region für das Landvolk und die beteiligten Landwirte erhebliche Werte geschaffen worden.“


Westwind hat in den zurückliegenden 16 Jahren in der Region rund 160 Windenergieanlagen in 45 Windparks realisiert.


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