ZDG fordert bundesweite Stallpflicht - neuer Verdacht bei Hobbyhalter in MV
Vor dem Hintergrund der aktuellen Vogelgrippe-Fälle fordert die deutsche Geflügelwirtschaft eine bundesweite Aufstallungspflicht für sämtliche Geflügelbestände. Unterdessen haben die Behörden in Vorpommern-Greifswald 58 Hühner und Enten wegen H5N8-Verdacht gekeult. In SH ist ein Putenbestand nachweislich betroffen.
Vor dem Hintergrund der aktuellen Vogelgrippe-Fälle fordert die deutsche Geflügelwirtschaft eine bundesweite Aufstallungspflicht für sämtliche Geflügelbestände. „Es geht jetzt vor allem darum, eine weitere Ausbreitung des Vogelgrippe-Virus bestmöglich zu verhindern“, sagt Dr. Thomas Janning, Geschäftsführer des Zentralverbandes der Deutschen Geflügelwirtschaft e. V. (ZDG).
Eine risikobasierte Einzelfallbetrachtung fordert der ZDG allerdings für den Wirtschaftsbereich der Gänsehaltung, in welchem das Einstallen angesichts einer fast ausschließlich in Freilandhaltung praktizierten Gänsehaltung nur schwer zu realisieren sei. „Eine allgemeine Stallpflicht würde die Halter vor enorme wirtschaftliche und praktische Herausforderungen in der Herdenführung stellen, hier muss sorgfältig im Einzelfall abgewogen werden“, so Janning.
In Mecklenburg-Vorpommern liegt unterdessen der erste Verdacht auf Vogelgrippe in einem privaten Nutztierbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald vor. Dabei handelt es sich um einen kleinen Bestand von 58 Hühnern und Enten. Dieser wurde bereits gekeult. Kadaver-Proben werden aktuell im Landesamt für Lebensmittelsicherheit, Landwirtschaft und Fischerei auf den Subtyp H5 untersucht.
Landwirtschaftsminister Dr. Till Backhaus weist darauf hin, dass es sich bei dem Vorfall momentan noch um eine unbestätigte Verdachtsmeldung handelt. Dennoch: „Alleine der Verdacht bestätigt mich darin, dass die Lage ernst ist und es im Sinne des Tierseuchenschutzes die richtige Entscheidung war, eine landesweite Aufstallungspflicht zu verhängen“, sagte er weiter.
Auch betonte er noch einmal: „Wir haben es hier mit einem hoch ansteckenden und tödlich verlaufenden Virus zutun. Alle Geflügelhalter sind dazu verpflichtet die erforderlichen Vorsichtsmaßnahmen zu treffen, um potentielle Infektionsherde auszuschalten.“